Chance Prospekthaftung – Hahn Rechtsanwälte bietet Vortragsreihe an

Kredit und Bankgeschäfte
16.12.2015153 Mal gelesen
Bei gescheiterten oder notleidenden Kapitalanlagen stellt sich für betroffene Investoren stets die Frage, ob vor dem Abschluss der Anlage überhaupt über alle entscheidungsrelevanten Umstände aufgeklärt worden ist. Häufig lassen sich Beratungs- und Aufklärungsfehler identifizieren.

Stuttgart, den 16.12.2015. Bei gescheiterten oder notleidenden Kapitalanlagen stellt sich für betroffene Investoren stets die Frage, ob vor dem Abschluss der Anlage überhaupt über alle entscheidungsrelevanten Umstände aufgeklärt worden ist. Häufig lassen sich Beratungs- und Aufklärungsfehler identifizieren. Dabei wurde von vielen Anlegern bislang häufig - nicht zuletzt aufgrund der Kick-Back-Rechtsprechung - die Inanspruchnahme der beratenden Bank präferiert. Hahn Rechtsanwälte hat sich dabei nicht allein auf die klassische Berater- und Vermittlerhaftung fokussiert und spezialisiert, sondern parallel auch auf die Prospekthaftung im weiteren Sinne, die Haftung von Gründungs- und Treuhandkommanditisten. Die sehr rechercheintensive Aufbereitung des Falles macht sich dabei insbesondere für die Anleger bezahlt: Hahn Rechtsanwälte hat bereits zahlreiche positive Prospekthaftungsurteile erstritten. 

In einer Vortragsreihe im Januar 2016 unter dem Titel "Chance Prospekthaftung" berichtet Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann über die Erfahrungen im Bereich der Prospekthaftung, die Haftungsansätze und über vorliegende positive Urteile. Die Vortragsreihe richtet sich an betroffene Anleger sowie interessierte Vermittler bzw. Berater. 

Als Vortragstermine sind folgende geplant: 

  • Bremen, den 20.01.2016, 18.30 Uhr
  • Stuttgart, den 21.01.2016, 19.00 Uhr
  • Hamburg, den 22.01.2016, 18.00 Uhr
  • Münster, den 28.01.2016, 18.00 Uhr
  • München, den 30.01.2016, 14.00 Uhr

Anmeldungen können auf der Homepage unter www.hahn-rechtsanwaelte.de vorgenommen werden. Die Teilnahme ist kostenfrei.