Wer kann sich heutzutage noch die IBAN merken?

Kredit und Bankgeschäfte
18.11.2015179 Mal gelesen
Sie haben sich verschrieben bei der IBAN und die Überweisung ist rausgegangen? - Rechtsanwalt Reichow zeigt Ihnen die Möglichkeiten auf wieder an Ihr Geld zu kommen.

In dem heutigen Wust an Zahlen und dazu Buchstaben auf einer Überweisung kann man schon mal durcheinander kommen. Es passiert leicht, dass sich ein Zahlendreher einschleicht, schlimm wird es aber erst dann, wenn der irrtümlich eingesetzte Empfänger der Überweisung tatsächlich real ist. Wie kann das Geld dann wieder zurückgeholt werden?

Ihnen ist ein Zahlendreher bei einer Überweisung unterlaufen. Nehmen wir das Worstcase - Scenario an, dass der Zahlendreher dazu führt, dass dadurch der Empfänger ein anderer ist, als der eigentlich namentlich auf dem Überweisungsschreiben verzeichnete. Ihre Überweisung geht dann an eine andere Person bzw. Kontoinhaber.

Der Bank gegenüber haben Sie keinen Anspruch, dass die Überweisung rückabgewickelt wird. Sie darf nach § 676r BGB von der IBAN ausgehen. Ihr Anspruch gegen Ihre Bank oder Sparkasse beläuft sich lediglich auf die Auskunft an wen die Überweisung gegangen ist.

Gegenüber dem Kontoinhaber können sie nun einen Rückzahlungsanspruch nach § 812 BGB geltend machen. Hierzu empfiehlt es sich dem Kontoinhaber ein Schreiben zukommen zu lassen, in dem Sie den Vorfall kurz erläutern und ihn auffordern den zu Unrecht an ihn gezahlten Betrag an ihr Konto zurücküberweisen. Dabei sollten Sie ihm auch eine klare Zahlungsfrist setzen.

Nach Ablauf der Frist sollten Sie indes schnellstmöglich einen Anwalt einschalten und mit der Weiterverfolgung Ihrer Ansprüche beauftragen. Schlussendlich ist nämlich nicht bekannt, wie finanzstark der andere Kontoinhaber ist und es steht zu befürchten, dass er den von Ihnen fehlerhaft überwiesenen Betrag zwischenzeitlich ausgegeben hat. Sie tragen also dessen Insolvenzrisiko. Es empfiehlt sich daher zeitnah sich an einem im Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.

Der Autor ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich des Bankrechtes. Von seiner Hamburger Kanzlei aus betreut er deutschlandweit eine Vielzahl von Verfahren geschädigter Bankkunden. Gerne steht er für weitere Fragen zur Verfügung.