Widerrufsbelehrung der BHW

Widerrufsbelehrung der BHW
20.07.2015209 Mal gelesen
Die Baufinanzierung über Bausparverträge und einem Vorschaltdarlehen ist in Zeiten niedriger Bankzinsen eine teure Finanzierung. In vielen Fällen lassen sich bei falschen Widerrufsbelehrungen diese Vertragsgestaltungen korrigieren.

In Abs. 1 weicht die Widerrufsbelehrung der Bausparkasse von der Muster-Widerrufsbelehrung ab. 

 Die Bausparkasse hat in 2008 fast die gesamte Widerrufsbelehrung einer eigenen Bearbeitung unterzogen und dabei Formulierungen verwendet, die zu einer Verwirrung beim Darlehensnehmer führen. Außerdem sind Pflichtbestandteile nicht enthalten. Es fehlen ferner die Überschriften - Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen, besondere Hinweise -, was von der Rechtsprechung bisher schon nicht akzeptiert worden ist. Die Herausgabepflicht bezüglich erbrachter Leistungen und gezogener Nutzungen sind einseitig zugunsten der BHW formuliert. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrmals entschieden, dass die Bank jeden Vertrauensschutz verliert, wenn sie die Widerrufsbelehrungen selber formuliert und vom jeweils geltenden Muster abweicht.


Kunden der BHW haben sehr gute Chancen, aus überhöhten Kreditverträgen herauszukommen.

Viele Häuslebauer schließen Bausparverträge ab.  Gleichzeitig erhalten  sie einen Baukredit, bei dem bis zur Zuteilungsreife des Bausparvertrages nur die Zinsen bezahlt werden. Der Zeitpunkt der Zuteilungsreife ist aber nicht garantiert. Im geprüften Fall hätten die Darlehensnehmer bis zum Ablauf der ersten Zinsbindung einen Betrag in Höhe des Baukreditsnur an Zinsen bezahlt. Der Ertrag des Bausparvertrages hätte aber nur  etwa für ein Drittel des Baukredits gereicht..