Zins-Cap-Darlehen Apobank, Zinsen und Gebühren zu viel bezahlt?

Kredit und Bankgeschäfte
19.06.2015272 Mal gelesen
Die deutsche Ärzte- und Apotheker-Bank (abgekürzt Apobank) vergab in der Vergangenheit häufig so genannte Zins-Cap-Darlehen. Gerade bei der Immobilienfinanzierung wurde diese Darlehensart häufig verwendet.

Bei dieser Darlehensvariante werden die Bestandteile eines festverzinslichen Darlehens mit denen eines variablen Darlehens in der Form kombiniert, dass ein Zinsrahmen mit einer unteren - und einer Obergrenze vereinbart wird, in dem sich die dann tatsächlich zu zahlenden Darlehenszinsen bewegen.

Für die Vereinbarung eines solchen Zinsrahmens hat die Apobank regelmäßig eine so genannte Zusicherungsgebühr (Zins-Cap-Gebühr) verlangt, die nicht selten fünfstellig ausfiel.

Inzwischen sind eine beachtliche Zahl von Entscheidungen von Landgerichten und Oberlandesgerichten ergangen, wonach die Zins-Cap-Vereinbarungen in den Klauseln des Darlehensvertrages zu Ungunsten des Darlehensnehmers zu ungenau sind. Die Darlehensnehmer können regelmäßig nicht mit Sicherheit aus der Vereinbarung schließen, wann und warum eine Zinsanpassung erfolgt.

Entsprechend sehen die Gerichte die Vereinbarung als unwirksam an, was weit reichende Folgen hat.

Zum Einen ist die eingangs erwähnte Zins-Cap-Gebühr seitens der Apobank zurückzuerstatten.

Zum anderen ist gegebenenfalls ein geringerer Zinssatz anzunehmen. Wurde nämlich von der Apobank über den Zeitraum des Darlehens ein höherer Zinssatz als der gesetzliche gefordert, dieser beläuft sich auf maximal 4 %, so sind darüber hinaus gezahlte Zinsen ebenfalls von der Apobank zurückzuerstatten. Aufgrund der Ausrichtung der Ärzte- und Apothekerbank sind hiervon häufig Ärzte, Zahnärzte und Apotheker betroffen.

Betroffene tun gut daran, ihre Verträge von versierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen, da hier erhebliche Erstattungen zu erwarten sind.