Rückerstattungsansprüche: Kreditnehmer sollten bis zum 31. Dezember reagieren

Rückerstattungsansprüche: Kreditnehmer sollten bis zum 31. Dezember reagieren
08.12.2014222 Mal gelesen
Zum 31. Dezember 2014 verjähren Rückerstattungsansprüche auf Kreditbearbeitungsgebühren in Höhe von bis zu 10 Milliarden Euro. Derzeit freuen sich die Banken, denn der Großteil der Kreditnehmer hat gar nicht vor Augen, dass dieser Anspruch besteht.

Reagiert der Kunde nicht bis zum 31. Dezember mit wirksamen verjährungshemmenden Maßnahmen, so erlischt der Anspruch. Und das ist ärgerlich: Bei Kreditsummen um die 30.000 Euro z.B. für ein 2010 finanziertes Auto machen 2 Prozent Bearbeitungsgebühr immerhin 600 Euro aus.

Ein Brief an die Bank nutzt dabei gar nichts, denn es kann Mitte Dezember von einer Bank nicht mehr wirklich verlangt werden, bis zum 31. Dezember eine Stellungnahme zum Antrag abzugeben. Und tut sie dies nicht, dann verjährt der Anspruch. Bankkunden haben aktuell eigentlich nur noch die Möglichkeit, über eine Klage oder einen Brief an den Ombudsmann eine Verjährungshemmung zu erreichen. Der Wiesbadener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller: "Einen Brief an die Bank können Sie sich sparen, dafür ist es mittlerweile zu spät!" Allerdings ist noch genügend Zeit, die Bank mit einer verjährungshemmenden Maßnahme in Verzug zu setzen.

Kanzlei Cäsar-Preller bietet bis Weihnachten 2014 folgendes Paket an

 

a. Schreiben an die Bank

b. Schreiben an den zuständigen Ombudsmann als verjährungshemmende Maßnahme

 

Kosten:

Bis 999 Euro Rückerstattung = 99 Euro

Bis 1500 Euro Rückerstattung = 159 Euro

Bis 1999 Euro Rückerstattung = 199 Euro

Bis 2999 Euro Rückerstattung = 259 Euro

Diese Staffelung gilt auch, wenn bei einer Bank mehrere Verträge laufen.

Wer diesen Service in Anspruch nehmen möchte, sollte sich umgehend bei Rechtsanwalt Cäsar-Preller unter der email-Adresse kanzlei@caesar-preller.de melden. Es werden dann umgehend alle Vollmacht-Dokumente per Mail versendet.

Kontaktdaten

 

Telefon: (06 11) 4 50 23-0

Telefax: (06 11) 4 50 23-17

Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

 

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de