Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen

Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen
04.11.2014538 Mal gelesen
Mit dem Urteil vom 28.10.2014 zur Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren hat der Bundesgerichtshof die Verjährungsfristen, die anzuwenden sind, klargestellt. Demnach kann in Einzelfällen jeder Tag entscheiden, vielfach droht die Verjährung mit Ende des Jahres 2014.

Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen waren in diesem Jahr schon Thema, als der Bundesgerichtshof grundsätzlich entschieden hat, dass diese aufgrund von vorformulierten Vertragstexten in den Kreditbedingungen nicht hätten erhoben werden dürfen.


Vor diesem Hintergrund haben viele Verbraucher einen Rückforderungsanspruch gegenüber ihren Banken.


Zuletzt war juristisch noch ungeklärt, welche dieser Rückforderungsansprüche verjährt sind und welche Verbraucher den Rückzahlungsanspruch gegen ihre Banken im Zweifel auch Jahre nach dem Vertragsschluss und der Zahlung der Bearbeitungsgebühren noch durchsetzen können.

Der Bundesgerichtshof hat hier am 28.10.2014 klar zugunsten der Verbraucher entschieden und festgestellt, dass erst durch die Rechtsprechung im Jahr 2011 ausreichend klar wurde, dass Rückforderungsansprüche Aussicht auf Erfolg haben.

In der Konsequenz ist für Rückforderungsansprüche die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren anzuwenden, so dass Rückforderungsansprüche, sie sich aus Verträgen ergeben, die im Jahr 2004 vor weniger als 10 Jahren entstanden sind, nach wie vor durchgesetzt werden können.

Dies bedeutet: Für die Rückforderung von Bearbeitungsentgelten die 2004 gezahlt wurden kommt es im Zweifel auf jeden Tag an, wobei hier im Einzelfall geprüft werden kann, ob innerhalb der 10-jährigen Frist Maßnahmen ergriffen wurden, die die Verjährung gehemmt, also den Ablauf der Verjährungsfrist weiter hinausgezögert haben.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet aber auch, dass für Kreditgebühren, die bis 2011 gezahlt wurden, die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2011 zu laufen begann. Entsprechende Rückforderungsansprüche drohen daher mit Ablauf des Jahres 2014 zu verjähren, so dass zur Anspruchssicherung ebenfalls noch im Jahr 2014 Maßnahmen zu ergreifen sind.


Lassen Sie daher Ihre Verträge schnellstmöglich, jedenfalls aber noch im Jahr 2014 prüfen und sich bzgl. Ihres Rückforderungsanspruchs fachkundig beraten.

Bankkunden die beispielsweise den Auto- oder Wohnungskauf per Kredit finanziert haben sollten neben der reinen Bearbeitungsgebühr auch die darauf entfallenden und somit zu viel gezahlten Zinsen berechnen lassen und zurück fordern.


Vereinbaren Sie gerne, auch kurzfristig, einen Beratungstermin, lassen Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts prüfen und wir besprechen, wie Sie Ihre Bearbeitungsgebühren zurückerhalten.

Sollten Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rückforderungsansprüche wünschen, vereinbaren Sie unter 034673-780378 umgehend einen Besprechungstermin.