Verbraucherkreditvertrag - Ein Blick in den Vertrag kann sich lohnen!

Kredit und Bankgeschäfte
25.07.2014285 Mal gelesen
Urteile des BGH können für den Bank-Kunden bares Geld bedeuten.

Verbraucherkredite beschäftigen seit Jahren die Rechtsprechung. Nun hat der Bundesgerichthof (BGH) ein Grundsatzurteil gefällt, das für die Kunden bares Geld bedeuten kann. Nach Auffassung des BGH sind Kredit - Bearbeitungsgebühren, die eine Bank zusätzlich zu Zinsen erhebt, unzulässig. Mit der Vereinnahmung von zusätzlichen Bearbeitungsgebühren würden auf den Kunden Kosten für Tätigkeiten abgewälzt, die die Banken im eigenen Interesse erbringen, z.B. für Bonitätsprüfungen.

Die Bearbeitungsgebühren stellen auch keine Gegenleistung für die Auszahlung des Kredites dar. Hierfür werden schon die Zinsen erhoben. Daher benachteiligen Bearbeitungsgebühren den Kunden unangemessen; entsprechende Klauseln in Verträgen sind unwirksam.

Für den Bankkunden bedeutet dies: Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren.

Ferner hat der BGH schon mehrfach fehlerhaften Widerrufsbelehrungenin Kreditverträgen eine Absage erteilt. Die Banken haben es zum Teil unterlassen, das gesetzlich vorgeschriebene Muster einer Widerrufsbelehrung zu verwenden - mit weitreichenden Folgen: ist eine Belehrung fehlerhaft, beginnt unter Umständen die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Kunde kann - auch noch nach Jahren - den Darlehensvertrag widerrufen. Ein wirksamer Widerruf bewirkt die Rückabwicklung des Darlehens. Dies bedeutet: Rückführung der Darlehenssumme mit einer marktüblichen Verzinsung für den Darlehensnehmer einerseits, Rückzahlung der aufgewendeten Zinsen durch die Bank andererseits.

Gerade in Zeiten des Niedrigzinses kann es sich für den Kunden lohnen, die Regelungen des Kreditvertrages rechtlich überprüfen zu lassen. Wir beraten Sie gerne.