Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen sind unzulässig

Kredit und Bankgeschäfte
13.05.2014327 Mal gelesen
Nun auch vom höchsten Gericht bestätigt: Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen sind unzulässig

Seit Jahren besteht unter Deutschlands Oberlandesgerichten Uneinigkeit darüber, ob Bearbeitungsgebühren, die Banken neben Zinsen in Verbraucherkreditverträge zusätzlich erheben, zulässig sind oder nicht.

Nunmehr hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dieser Frage zu befassen. In der mündlichen Verhandlung äußerte sich der Vorsitzende Richter Wiechers deutlich zu Gunsten der Kunden: mit der Vereinnahmung von zusätzlichen Bearbeitungsgebühren würden auf den Kunden Kosten für Tätigkeiten abgewälzt, die die Banken im eigenen Interesse oder wegen einer rechtlichen Verpflichtung hierzu erbringen. Dazu gehören insbesondere Bonitätsprüfungen.

Die Bearbeitungsgebühren stellen auch keine Gegenleistung für die Auszahlung des Kredites dar. Hierfür werden nämlich schon die Zinsen erhoben. Daher benachteiligen Bearbeitungsgebühren den Kunden unangemessen; entsprechende Klauseln in Verträgen sind unwirksam.

Für den Kunden bedeutet das ein Erfolg: Rückforderungsansprüche sollten unbedingt gegenüber der Bank geltend gemacht werden. Oft geht es um mehrere hunderte oder tausende Euro. Ein Blick in den Kreditvertrag kann sich lohnen!

Gerne beraten und vertreten wir Sie in diesen Fragen. Wir führen in dieser Rechtsfrage bereits mehrere Verfahren vor den saarländischen Amtsgerichten und in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Saarbrücken.

Noch nicht geäußert hat sich der BGH zu der Frage, wann die Verjährungsfrist für Rückzahlungsansprüche zu laufen beginnt. Auch hierüber herrscht in der Rechtsprechung Uneinigkeit. Eine Beantwortung dieser Frage durch den BGH wird in den nächsten Monaten erwartet.