Banken versuchen sich ihren Verpflichtungen zu Lasten der Kunden zu entziehen – Sparkasse Ulm will ihren Kunden die Sparverträge kündigen.

Banken versuchen sich ihren Verpflichtungen zu Lasten der Kunden zu entziehen – Sparkasse Ulm will ihren Kunden die Sparverträge kündigen.
05.02.2014319 Mal gelesen
In einer Zeit, in der dem Sparer das Sparen aufgrund der Dauerniedrigzinsen bereits schier unmöglich wird, versuchen die Banken nun auch die letzten tatsächlichen Sparoptionen zu kippen.

Im Falle der Sparkasse Ulm handelt es sich um sogenannte Scala - Verträge, die die Sparkasse vor ca. 20 Jahren aufgelegt und mit ihren Kunden abgeschlossen hat. Die Verträge wiesen dabei eine Laufzeit von 25 Jahren und neben dem variablen Sparzins eine sogenannte Bonusverzinsung auf.

 

Derzeit bringen diese Sparverträge, die teilweise eine Laufzeit noch bis zum Jahr 2030 aufweisen, dem Kunden zum Teil mehr als 3 Prozent Zinsen. Der Anstieg der Zinsen, welche im Rahmen eines solchen Vertrages als "Bonus" bezeichnet werden, ist in Stufen geregelt. Ein Anstieg bis auf 3,5 Prozent ist dabei möglich.

 

Die Sparkasse Ulm fürchtet nun die auf sie zukommenden Zahlungen an ihre Kunden und möchte die Verträge aus diesem Grund schnellstmöglich beenden. Nach Medienberichten hat es die Sparkasse Ulm bisher geschafft rund 13.000 Kunden mit solchen Sparverträgen zum Wechsel in alternative Sparverträge zu bewegen. Doch bei ca. 8.000 Kunden beißt die Sparkasse derzeit noch auf Granit. Diesen drohte die Sparkasse nach Medienberichten indirekt mit der Kündigung dieser Altverträge.

 

Das "Wie" der Beendigung ist jedoch heftig umstritten.

 

Jedoch mahnt sogar der Präsident des Sparkassenverbandes öffentlich, mit der Kundschaft anständig umzugehen.

 

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält eine solche Kündigung der Sparkasse für unzulässig, da diese weder vertraglich noch gesetzlich zur Kündigung berechtigt sei. Nachdem eine Abmahnung der Sparkasse Ulm ohne Reaktion bleib, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun Klage gegen die Sparkasse Ulm eingereicht, um ihr so eine Kündigung der noch bestehenden Verträge zu untersagen.

 

Die juristische Aufarbeitung und Entscheidung dieses brisanten Sachverhaltes wurde nun jedoch in die Warteschleife geschickt. So hat das Landgericht Ulm aufgrund eines Richterwechsels den Beginn der Verhandlung, welcher für den 17. Februar 2014 vorgesehen war, auf den 31. März 2014 verschoben.

 

Die Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät betroffenen Kunden der Sparkasse Ulm sich nicht ohne weiteres auf eine Umstellung des Sparvertrages einzulassen. Vielmehr ist eine Prüfung des Einzelfalles erforderlich, um im konkreten Fall die erforderliche und notwendige Handlungsmöglichkeit zu wählen - insbesondere im Hinblick auf das laufende Verfahren vor dem Landgericht Ulm.