Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren auch für Unternehmer

Kredit und Bankgeschäfte
15.11.2013600 Mal gelesen
Unternehmer können ebenfalls Kreditbearbeitunsgebühren von der Bank zurückfordern.

Seit der Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte in Deutschland seit dem Jahr 2011 fordern Verbraucher deutschlandweit gezahlte Kreditbearbeitungsgebühren von den Banken zurück.

Aber nicht nur Verbraucher können die Kreditbearbeitungsgebühren zurück fordern sondern auch Unternehmer können die Kreditbearbeitungsgebühren zurück erstattet verlangen.

Die von den Oberlandesgerichten kritisierten AGB- Klauseln dürfen auch gegenüber Unternehmern nicht verwendet werden.

Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler vertritt neben vielzähligen Verbrauchern auch Unternehmer gegen Banken.

Wenden Sie sich an Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler unter der Telefonnummer: 030 / 6500 6597 oder per Email an die info@investmentschutz.de.

Bitte beachten Sie auch die Verjährungsfristen zum 31.12.2013 für Kreditverträge aus dem Jahr 2010 oder aus früheren Jahren.