08.11.2013: Berliner Sparkasse erstattet wiederum Kreditbearbeitungsgebühren im außergerichtlichen Verfahren – Achtung: Verjährung

08.11.2013: Berliner Sparkasse erstattet wiederum Kreditbearbeitungsgebühren im außergerichtlichen Verfahren – Achtung: Verjährung
15.11.2013881 Mal gelesen
Berliner Sparkasse erstattet Kreditbearbeitungsgebühren im außergerichtlichen Verfahren. Achtung Verjährung für Kredite aus dem Jahr 2010 oder früher droht.

Die Berliner Sparkasse hat wiederum Mandanten von Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler die Kreditbearbeitungsgebühren im außergerichtlichen Verfahren erstattet.

Bitte beachten Sie: Zum 31.12.2013 laufen Verjährungsfristen für Bearbeitungsgebühren von Kreditverträgen aus dem Jahr 2010 oder früher ab.

Möchten Sie aus dieser Zeit noch Kreditbearbeitungsgebühren geltend machen, wenden Sie sich in den nächsten Tagen an Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler unter der Telefonnummer: 030 / 6500 6597 oder per Email an die info@investmentschutz.de.

Es erwartet Sie eine kurzfristige persönliche Beratung und Vertretung.