Anleihe 6,372 % SolarWorld AG 11/16: Was kann die Anleger angesichts angekündigter Einschnitte erwarten?

Anleihe 6,372 % SolarWorld AG 11/16: Was kann die Anleger angesichts angekündigter Einschnitte erwarten?
01.02.2013476 Mal gelesen
Welche Konsequenz können sich hinter den angekündigten Einschnitten für die Anleger der Anleihe 6,372 % SolarWorld AG 11/16 verbergen? Und was sollten Anleger beachten?

Die Anleihe SolarWorld AG 11/16 (WKN: A1H3W6, ISIN: XS0641270045) wurde von dem Solarmodul-Hersteller SolarWorld - wie schon der Name vermuten lässt - im Jahr 2011 auf den Markt gebracht und soll im Jahr 2016 enden. Doch bereits im Jahr 2013 trüben sich die Aussichten für die Anleger ein: Die SolarWorld AG teilte am 24.01.2013 in einer knappen Bekanntmachung mit, dass bei Anleihen und Schuldscheindarlehen "gravierende Einschnitte" bevorstünden.

 

Was sich genau hinter dieser Ankündigung verbirgt, bleibt (vorerst) noch offen. Angesichts der Ankündigung, dass die Verbindlichkeiten (u.a.) hinsichtlich der Anleihe 6,372 % SolarWorld AG 11/16 betroffen sind, ist jedoch zu befürchten, die Anleger Einbußen hinnehmen müssen. Verschiedene Zeitungen und Magazine gehen auch von finanziellen Konsequenzen aus. Ein möglicher Schuldenschnitt wird genannt. Eine solche Maßnahme würde finanzielle Abstriche für die Anleger der Anleihe 6,372 % SolarWorld AG 11/16 bedeuten.

 

Die Maßnahmen, welche aus den Einschnitten resultieren werden, können auf einer Gläubigerversammlung beschlossen werden. Sollte eine solche Gläubigerversammlung angesetzt werden, sollten gerade Kleinanleger darauf achten, dass bei Beschlüssen ihre Rechte gewahrt werden. Anleger der Anleihe 6,372 % SolarWorld AG 11/16  sollten darauf achten, dass ihnen bei der Restrukturierung genügend Beachtung geschenkt wird.

 

Anleger, die in Anleihe 6,372 % SolarWorld AG 11/16 investierten und angesichts der anstehenden Veränderungen befürchten, dass ihre Interessen als Kleinanleger gefährdet sind, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Anleger können bei der anstehenden Sanierung - wie auch immer sie konkret aussehen mag - anwaltlich vertreten werden, um ihre Rechte zu wahren. Darüber hinaus können auch weitere mögliche Alternativen für die Anleger der Anleihe 6,372 % SolarWorld AG 11/16 überprüft werden. Beispielsweise bestehen Schadensersatzansprüche, wenn den Anleger vor der Investition beraten wurden und die Beratung fehlerhaft war.

 

Mehr Informationen:

InfoSeite SolarWorld AG

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de