Irreführende Werbung im Verkaufsprospekt für PROKON Genussrechte - welche Rechte haben Anleger

Kredit und Bankgeschäfte
11.09.2012534 Mal gelesen
Mit nicht rechtskräftigen Urteilen vom 15.03.2011 haben das Landgericht Itzehoe in Az.: 5 O 66/10 und in Folge am 5.09.2012 das Schleswig Holsteinische Oberlandesgericht in 6 U 14/11 entschieden, dass der Prokon - Verkaufsprospekt für Genussrechte irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit und zur angeblichen "maximalen Flexibilität" dieser Geldanlage enthält.

Chancen und Risiken müssen gleichermaßen dargestellt werden

Verbraucher können Werbeaussagen des Unternehmens fälschlicherweise dahin verstehen, dass diese Geldanlagen so sicher wie ein Sparbuch wären und durch direkte Investitionen in Windkraftanlagen durch Sachwerte abgesichert wären. Missverständlich ist auch die Aussage zur "maximalen Flexibilität".

 Genussrechte sind hochriskante unflexible Anlagen

 Eine gesetzliche Einlagensicherung wie bei ein Sparbuch für bis zu € 100.000,00 gibt es nicht, im Insolvenzfalle sind die Genussrechte des insolventen Unternehmens - im Gegensatz zum Sparbuch - wertlos(!). In Windparks wird auch nicht investiert sondern in andere Unternehmen der PROKON-Gruppe für deren Investitionen und im Gegenzuge werden verzinsliche Darlehensansprüche erworben, deren Werthaltigkeit mit der Geldwertstabilität steht und fällt.

Eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit gibt es auch nicht, weil es erst nach drei Jahren ein eingeschränktes Kündigungsrecht gibt und nach fünf Jahren erst eine reguläre Kündigungsmöglichkeit besteht.  

 Fazit

Dieses Urteil bietet realistische Möglichkeiten zum vorzeitigen Ausstieg für enttäuschte Anleger welche glaubten, eine sichere und flexible Kapitalanlage erworben zu haben.

 

Kritische Presseberichterstattung -  windige Werbung  für hohe Zinsen mit Pleiterisiko

1. Zeitschrift Capital v. 22.06.2012: Nach einem vom Wirtschaftsmagazin CAPITAL in Auftrag gegebenen Bilanzgutachten des Institutes für Wirtschaftsprüfung Saabrücken muss festgehalten werden, dass es PROKON nicht gelingt nachzuweisen, dass 8% Rendite für das Genussrechtkapital operativ erwirtschaftet werden.

2. FINANZtest 4/2010 und 7/2011: Demnach macht Prokon zu viel Wind um Kapitalanlagen, welche keine Sicherheit zum Anfassen bieten und verschweige Risiken in Postwurfsendungen, obwohl das Investment in Genussrechte hochriskant und keine Alternative zum Sparbuch ist.

3. Handelsblatt 11.07.2011: Danach bestreite das Unternehmen einen ansehnlichen Teil seiner Rendite aus dem steten Nachschub von Anlegergeld.

 

Angebot

Für Anleger mit PROKON - Genussrechten überprüfen wir bundesweit die Chancen zum vorzeitigen Ausstieg aus den riskanten unternehmerischen Investments. Wir übernehmen auch kostenlos die die Deckungsanfragen bei den Rechtsschutzversicherern.