Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt seit dem 23. Juli 2026 vor RKR Epsilon und der Website rkr-epsilon.com. Nach Erkenntnissen der Behörde bieten unbekannte Betreiber dort Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Besonders auffällig ist die Art der Kontaktaufnahme: Verbraucher sollen unaufgefordert angesprochen werden, um ihnen unter anderem angebliche vorbörsliche Aktien anzubieten.
Hinzu kommt ein wichtiger Hinweis zum verwendeten Unternehmensnamen. Nach Angaben der BaFin besteht keinerlei Zusammenhang mit der RKR Epsilon Limited auf den Cayman Islands. Die Finanzaufsicht geht vielmehr davon aus, dass es sich um einen Identitätsmissbrauch handeln dürfte.
RKR Epsilon – Was ist bekannt?
Die BaFin-Warnung betrifft ausdrücklich die Domain rkr-epsilon.com. Die unbekannten Betreiber sollen Verbraucher ohne vorherige Anfrage kontaktieren und ihnen Investitionsmöglichkeiten anbieten.
Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem angeblich vorbörsliche Aktien. Solche Angebote können besonders attraktiv wirken: Anlegern wird beispielsweise in Aussicht gestellt, Aktien eines bekannten oder aussichtsreichen Unternehmens noch vor dessen Börsengang erwerben zu können.
Gerade bei solchen Angeboten ist eine unabhängige Überprüfung jedoch schwierig. Verbraucher sollten feststellen können, welche konkreten Aktien erworben werden sollen, wer Eigentümer der angebotenen Anteile ist und wie eine rechtswirksame Übertragung erfolgen soll.
Bei RKR Epsilon kommt die konkrete BaFin-Warnung hinzu. Die Behörde warnt allgemein ausdrücklich vor Betrug bei Angeboten vorbörslicher Aktien.
Besonders wichtig ist zudem die Abgrenzung zur RKR Epsilon Limited, Cayman Islands. Nach der BaFin besteht keinerlei Verbindung zwischen dieser Gesellschaft und den unbekannten Betreibern von rkr-epsilon.com.
RKR Epsilon – Betrug?
Die BaFin-Warnung ist keine strafrechtliche Verurteilung bestimmter Personen. Dennoch liegen erhebliche Warnsignale vor.
Die Betreiber sollen ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen anbieten. Hinzu kommt der Hinweis auf einen mutmaßlichen Identitätsmissbrauch sowie die unaufgeforderte Ansprache von Verbrauchern mit Angeboten zu angeblichen vorbörslichen Aktien.
Aus vergleichbaren Fällen kennen wir Situationen, in denen Anleger telefonisch oder per E-Mail mit vermeintlich exklusiven Investmentmöglichkeiten angesprochen werden. Häufig wird vermittelt, dass nur ein begrenztes Kontingent verfügbar sei oder ein Börsengang unmittelbar bevorstehe.
Dadurch kann erheblicher Zeitdruck entstehen.
Ob ein solcher Ablauf bei einem konkreten Kontakt mit RKR Epsilon stattgefunden hat, muss individuell geprüft werden. Betroffene sollten insbesondere sämtliche Unterlagen aufbewahren, aus denen hervorgeht, welches Unternehmen angeblich an die Börse gehen sollte und welche Aktien tatsächlich erworben worden sein sollen.
Ein bloßer Kaufvertrag oder eine vermeintliche Aktienbestätigung beweist noch nicht, dass entsprechende Unternehmensanteile tatsächlich existieren und wirksam auf den Anleger übertragen wurden.
RKR Epsilon – Geld zurück?
Wer bereits aufgrund eines Angebots über rkr-epsilon.com Geld überwiesen hat, sollte zunächst keine weiteren Zahlungen allein aufgrund neuer Versprechungen leisten.
Entscheidend ist nun die Rekonstruktion des Zahlungswegs.
Bei Banküberweisungen sollten insbesondere IBAN, Kontoinhaber, Empfängerbank, Betrag und Überweisungsdatum gesichert werden.
Bei einer aktuellen Zahlung kann geprüft werden, ob die Hausbank noch einen Überweisungsrückruf einleiten kann. Dabei sollte die bestehende BaFin-Warnung erwähnt werden.
Besonders wichtig ist der tatsächliche Zahlungsempfänger. Stimmt dieser nicht mit dem angeblichen Vertragspartner überein, sollte geklärt werden, weshalb das Geld auf dieses Konto überwiesen werden sollte.
Auch bei angeblichen vorbörslichen Aktien sollte überprüft werden, ob überhaupt ein nachvollziehbarer Erwerb stattgefunden hat. Hierzu gehören beispielsweise Angaben über Aktienanzahl, Emittent, Kaufpreis und Übertragungsmechanismus.
Wer nach der ursprünglichen Zahlung aufgefordert wird, weitere Beträge für eine angebliche Steuer, Freigabe, Provision oder Abwicklung des Börsengangs zu zahlen, sollte diese Forderung unabhängig überprüfen lassen.
RKR Epsilon – Anwalt?
Bei einem bereits eingetretenen Schaden kann eine anwaltliche Prüfung insbesondere dazu dienen, den tatsächlichen Vertragspartner und die Zahlungswege zu ermitteln.
Gerade bei Identitätsmissbrauch ist eine saubere Zuordnung wichtig. Ansprüche sollten nicht vorschnell gegen ein tatsächlich existierendes Unternehmen gerichtet werden, dessen Name möglicherweise lediglich von unbekannten Dritten verwendet wurde.
Für eine Prüfung sollten Geschädigte insbesondere sichern:
Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Kaufverträge, vermeintliche Aktienbestätigungen, E-Mails, Telefonnummern und sämtliche Namen angeblicher Mitarbeiter.
Auch die ursprüngliche Kontaktaufnahme ist relevant. Wer unaufgefordert angerufen wurde, sollte Rufnummer, Zeitpunkt und Inhalt des Gesprächs möglichst genau dokumentieren.
Bei einem Betrugsverdacht kann außerdem eine Strafanzeige in Betracht kommen. Dabei sollten insbesondere die Zahlungsempfänger und die angeblich erworbenen Aktien konkret bezeichnet werden.
FAQ zu RKR Epsilon
Warnt die BaFin vor rkr-epsilon.com?
Ja. Die BaFin-Warnung stammt vom 23. Juli 2026 und betrifft ausdrücklich die Website rkr-epsilon.com.
Warum warnt die BaFin vor RKR Epsilon?
Nach Erkenntnissen der Behörde bieten unbekannte Betreiber ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen an.
Welche Anlagen werden angeboten?
Die BaFin berichtet unter anderem von Angeboten angeblicher vorbörslicher Aktien.
Werden Anleger unaufgefordert kontaktiert?
Ja. Nach Angaben der BaFin nehmen die unbekannten Betreiber unaufgefordert Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf.
Gehört rkr-epsilon.com zur RKR Epsilon Limited?
Nach Angaben der BaFin ausdrücklich nicht. Es besteht keinerlei Zusammenhang mit der RKR Epsilon Limited auf den Cayman Islands.
Liegt ein Identitätsmissbrauch vor?
Die BaFin erklärt, dass es sich um einen Identitätsmissbrauch handeln dürfte.
Was tun, wenn ich bereits Aktien bezahlt habe?
Zahlungsbelege und Vertragsunterlagen sichern und prüfen, ob die behaupteten Aktien tatsächlich existieren beziehungsweise übertragen wurden.
Kann eine Überweisung zurückgerufen werden?
Bei aktuellen Zahlungen kann ein Überweisungsrückruf versucht werden. Eine erfolgreiche Rückholung kann jedoch nicht garantiert werden.
Sollte ich weitere Gebühren bezahlen?
Weitere Forderungen sollten angesichts der BaFin-Warnung nicht ungeprüft erfüllt werden.
Kanzlei Wilms – Hilfe bei Anlagebetrug
Die Kanzlei Wilms unterstützt Geschädigte bei Online-Anlagebetrug, Angeboten angeblicher vorbörslicher Aktien und Fällen von Identitätsmissbrauch.
Bei RKR Epsilon und rkr-epsilon.com ist insbesondere die klare Abgrenzung zur realen RKR Epsilon Limited wichtig. Die BaFin stellt ausdrücklich fest, dass zwischen dieser Gesellschaft und den unbekannten Betreibern der gewarnten Website kein Zusammenhang besteht.
Bei bereits entstandenen Schäden prüfen wir insbesondere die tatsächlichen Zahlungsempfänger, beteiligten Banken und die Unterlagen zum vermeintlichen Aktienerwerb. Entscheidend ist die Frage, wer das Geld tatsächlich erhalten hat und ob die angebotenen Aktien überhaupt wirksam erworben wurden.
Kanzlei Wilms – Rechtsanwalt für Anlagebetrug, Kryptobetrug & Online-Investmentbetrug
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