marketedgesolutionslimited.com: Rückforderung von Geldern bei mutmaßli

28.07.2026 3 Aufrufe
Keine Auszahlung bei Marketedge Solutions? Die Plattform wirbt mit einer falschen FCA-Regulierung. Lassen Sie jetzt Ihre Ansprüche rechtlich prüfen.

Haben Sie über marketedgesolutionslimited.com investiert und warten vergeblich auf eine Auszahlung, spricht vieles für ein betrügerisches Vorgehen. Die Betreiber treten unter der Domain marketedgesolutionslimited.com auf und verwenden die E-Mail-Adresse info@marketedge.co.uk sowie die Telefonnummer +44 20 7946 0821. Als Sitz wird 1 Riverview The Embankment Business Park, Vale Road, Heaton Mersey, Stockport, UK, SK4 3GN angegeben. Zudem wird eine angebliche Aufsicht durch die FCA behauptet, die tatsächlich nicht besteht. Im Folgenden erfahren Sie, wie das System funktioniert und welche Schritte zur Rückholung Ihrer Gelder möglich sind.

 

Existiert die Plattform tatsächlich?

Auf den ersten Blick wirkt das Angebot wie ein seriöser Online-Broker mit professioneller Handelsumgebung. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass es sich um eine inszenierte Oberfläche handelt. Der Name Marketedge Solutions Ltd wird missbräuchlich genutzt, was auf Identitätsdiebstahl hindeutet. Angezeigte Kontostände und vermeintliche Gewinne entstehen lediglich innerhalb eines manipulierten Systems und haben keinen realen Gegenwert. Die behauptete Regulierung durch die FCA dient ausschließlich dazu, Vertrauen zu erzeugen.

 

Welche Erfahrungen berichten Betroffene?

Die geschilderten Abläufe ähneln sich deutlich: Nach einer ersten Einzahlung folgen wiederholte Kontaktaufnahmen, häufig telefonisch, mit dem Ziel, weitere Investitionen zu erreichen. Zwar werden Gewinne angezeigt, doch Auszahlungen bleiben aus. Stattdessen werden zusätzliche Zahlungen verlangt, etwa für angebliche Steuern oder Gebühren im Voraus. Diese Forderungen sind Bestandteil des Betrugsschemas, echte Rücküberweisungen erfolgen nicht.

 

Rechtliche Bewertung der Plattform

Die rechtliche Einordnung fällt eindeutig aus. Es werden Finanzdienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis angeboten, was gegen § 32 KWG verstößt. Darüber hinaus liegt der Verdacht auf Betrug nach § 263 StGB sowie auf Kapitalanlagebetrug gemäß § 264a StGB nahe. Von Anlagebetrug spricht man, wenn bewusst falsche Angaben genutzt werden, um Vermögenswerte zu erlangen. Zusätzlich können Aspekte der Geldwäsche nach § 261 StGB relevant sein.

 

Warum bleiben Auszahlungen aus?

Das System ist darauf ausgelegt, fortlaufend Zahlungen zu generieren. Auszahlungswünsche werden verzögert oder abgelehnt, während immer neue Begründungen für weitere Einzahlungen präsentiert werden. Ein legitimer Anbieter würde Auszahlungen hingegen ohne solche Hürden ermöglichen.

 

Die Rolle von Bankkonten im Betrugssystem

Für die Abwicklung nutzen die Täter reale Kontoverbindungen. Diese werden von Hintermännern oder deren Unterstützern bereitgestellt. Die Nachverfolgung dieser Konten und der Geldströme ist ein zentraler Ansatzpunkt, um rechtlich gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Ohne diese Infrastruktur wäre die Durchführung des Betrugs kaum möglich.

 

Wer steht hinter den Transaktionen?

Die Strukturen sind meist arbeitsteilig organisiert. Häufig handelt es sich um Netzwerke, in denen verschiedene Rollen verteilt sind. Kontoinhaber sind oft wirtschaftlich tätig und können für empfangene Gelder haftbar gemacht werden. Daraus ergeben sich zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere aus § 812 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.

 

Hinweis zum Thema Geldwäsche

Wer Gelder aus solchen Quellen erhält, kann sich unter Umständen selbst strafbar machen. Eine Prüfung möglicher geldwäscherechtlicher Konsequenzen ist daher dringend anzuraten.

 

Empfohlene Schritte für Betroffene

• Keine weiteren Überweisungen vornehmen

• Sämtliche Nachweise zu Zahlungen sichern

• Kommunikation vollständig dokumentieren

• Strafanzeige erstatten

• Einen spezialisierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten

 

Wie Sie Ihr Geld zurückfordern können

RESCH Rechtsanwälte ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei mit jahrzehntelanger Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Die Kanzlei verfolgt systematisch Geldflüsse und identifiziert beteiligte Kontoinhaber, um Rückforderungsansprüche durchzusetzen. Wenn Sie betroffen sind, empfiehlt es sich, zeitnah zu handeln und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Kontakt ist telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über die Website möglich.

 

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