Allenby Group (allenbygroup.com) ist Abzocke pur - nicht seriös!

25.07.2026 1 Aufruf
Allenby Group (allenbygroup.com) erlaubt keine Auszahlung. Verdacht auf Betrug wegen mehrerer, schlechter Erfahrungen von Betroffenen. Anwalt hilft sofort

Wer bei Allenby Group (allenbygroup.com) nicht nur gehandelt, sondern Anleihen, Beteiligungen, Nachrangdarlehen oder andere Kapitalanlagen erworben hat, sollte die Verkaufsunterlagen genau prüfen. Bei öffentlichen Angeboten können ein Verkaufsprospekt sowie ein Wertpapier- oder Vermögensanlagen-Informationsblatt gesetzlich vorgeschrieben sein.

Fehlen diese Dokumente oder enthalten sie falsche Angaben, können daraus eigenständige Ansprüche entstehen. Geschädigte von Allenby Group (allenbygroup.com) können über broker-betrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann untersuche ich, welches Produkt tatsächlich angeboten wurde und welche Informationspflichten galten.

Benötigt Allenby Group (allenbygroup.com) einen Verkaufsprospekt?

Die kurze Antwort lautet: Das hängt von der rechtlichen Ausgestaltung der Anlage ab. Nicht die Werbebezeichnung entscheidet, sondern die tatsächliche Konstruktion.

Werden Vermögensanlagen in Deutschland öffentlich angeboten, muss der Anbieter grundsätzlich einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Dieser soll sämtliche tatsächlichen und rechtlichen Informationen enthalten, die Anleger zur Beurteilung des Emittenten, der Kapitalanlage und ihrer Zielgruppe benötigen.

Bei Allenby Group (allenbygroup.com) sollte deshalb zunächst geklärt werden:

  • Was wurde rechtlich erworben?
  • Wer ist Emittent und wer Anbieter?
  • Handelt es sich um ein Wertpapier oder eine sonstige Vermögensanlage?
  • Wurde das Angebot öffentlich an Anleger in Deutschland gerichtet?
  • Greift möglicherweise eine gesetzliche Ausnahme?

Ein bloßes PDF mit der Überschrift „Investment Memorandum“ ersetzt nicht automatisch einen gesetzlich erforderlichen Prospekt.

Allenby Group (allenbygroup.com) und das vorgeschriebene Informationsblatt

Neben einem umfangreichen Prospekt kann ein kompaktes Informationsblatt erforderlich sein. Für bestimmte Wertpapierangebote sieht § 4 WpPG ein Wertpapier-Informationsblatt vor.

Dieses muss unter anderem auf der ersten Seite deutlich darauf hinweisen, dass der Erwerb mit erheblichen Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen kann. Die Informationen müssen verständlich, eindeutig und frei von irreführender Werbung sein.

Das Dokument muss grundsätzlich vor Beginn des öffentlichen Angebots veröffentlicht und ohne Zugangsbeschränkung verfügbar gemacht werden. Von der BaFin gestattete Informationsblätter bleiben zehn Jahre öffentlich abrufbar.

Fehlt bei Allenby Group (allenbygroup.com) ein solches Dokument, obwohl es erforderlich gewesen wäre, sollte dieser Umstand gesichert werden.

Warum eine BaFin-Gestattung keine Anlageempfehlung ist

Viele Anleger verstehen die Veröffentlichung eines Informationsblatts durch die BaFin als Qualitätsprüfung. Das ist ein Missverständnis.

Die Gestattung betrifft vor allem die gesetzlich vorgeschriebene Form und Vollständigkeit. Das Wertpapier-Informationsblatt muss selbst darauf hinweisen, dass seine inhaltliche Richtigkeit nicht von der BaFin geprüft wird.

Auch bei Allenby Group (allenbygroup.com) bedeutet ein vorhandenes Dokument daher nicht automatisch, dass Geschäftsmodell, Renditeprognose oder wirtschaftliche Tragfähigkeit bestätigt wurden.

Allenby Group (allenbygroup.com): Beispiel für widersprüchliche Verkaufsangaben

Ein Anleger zeichnet über eine Plattform eine Unternehmensanleihe über 50.000 Euro. In der Werbung werden „stabile Erträge“ und ein „nahezu vollständig abgesichertes Geschäftsmodell“ hervorgehoben.

Im Informationsblatt findet sich dagegen ein Hinweis auf fehlende operative Einnahmen, hohe Verbindlichkeiten und die Möglichkeit eines Totalverlusts. Kurz darauf bricht die Zinszahlung ab.

In einem solchen Fall sollte geprüft werden, ob die Werbung mit den offiziellen Unterlagen übereinstimmte. § 7 WpPG verlangt, dass Werbung klar erkennbar, nicht irreführend und inhaltlich mit dem Informationsblatt vereinbar ist. Auch mündliche Aussagen dürfen den veröffentlichten Angaben nicht widersprechen.

Welche Haftung besteht bei falschen Angaben?

Enthält ein Wertpapier-Informationsblatt wesentliche unrichtige oder irreführende Angaben, kann der Erwerber unter den Voraussetzungen des § 11 WpPG grundsätzlich die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises und üblicher Erwerbskosten verlangen.

Der Erwerb muss dafür regelmäßig während des öffentlichen Angebots und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dessen erstmaligem Beginn erfolgt sein.

Bei Allenby Group (allenbygroup.com) ist daher nicht nur der Inhalt entscheidend. Ebenso wichtig sind das Datum des ersten Angebots und der Zeitpunkt des Erwerbs.

Was gilt, wenn überhaupt kein Informationsblatt vorlag?

Wurde ein vorgeschriebenes Wertpapier-Informationsblatt nicht veröffentlicht, enthält § 15 WpPG einen besonderen Haftungstatbestand. Auch hier kann unter bestimmten Voraussetzungen die Rücknahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises verlangt werden.

Bei ausländischen Emittenten kann der Anspruch bestehen, wenn der Erwerb aufgrund eines in Deutschland abgeschlossenen Geschäfts oder einer zumindest teilweise hier erbrachten Wertpapierdienstleistung erfolgte.

Ein fehlendes Dokument bei Allenby Group (allenbygroup.com) führt jedoch nicht automatisch zu einem Anspruch. Zunächst muss feststehen, dass überhaupt eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht bestand.

Welche Unterlagen ich bei Allenby Group (allenbygroup.com) benötige

Für meine Prüfung sichere ich insbesondere:

  • Werbeanzeigen und Landingpages,
  • Zeichnungsscheine und Verträge,
  • Wertpapier- oder Vermögensanlagen-Informationsblätter,
  • Verkaufsprospekte und Nachträge,
  • E-Mails mit Rendite- oder Sicherheitsaussagen,
  • Kontoauszüge und Erwerbszeitpunkte,
  • Angaben zu Emittent, Anbieter und Vermittler.

Auch nachträgliche Aktualisierungen können relevant sein. Wesentliche neue Umstände oder festgestellte Unrichtigkeiten müssen während des Angebots grundsätzlich in einer aktualisierten Fassung berücksichtigt werden.

Meine rechtliche Prüfung bei Allenby Group (allenbygroup.com)

Bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht untersuche ich, ob die angebotene Anlage prospektpflichtig war, ob die vorgeschriebenen Informationen rechtzeitig veröffentlicht wurden und ob Werbung, Beratung und offizielle Dokumente übereinstimmten.

Wer bei Allenby Group (allenbygroup.com) eine Anleihe, Beteiligung oder sonstige Kapitalanlage erworben hat und später von erheblichen Risiken, falschen Unternehmensdaten oder fehlenden Unterlagen erfahren hat, kann über broker-betrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Ich ordne das Produkt rechtlich ein und prüfe, ob Ansprüche wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Prospekts beziehungsweise Informationsblatts bestehen können.