Betrug bei Allenbygroup (allenbygroup.com) und Identitätsdiebstahl!

24.07.2026 3 Aufrufe
Allenbygroup (allenbygroup.com) sicher nicht. Auszahlungen? Kommen nicht! Erfahrungen? Verschlechtern sich! Anwalt hilft kostenfrei weiter!

Wer bei Allenbygroup (allenbygroup.com) investiert hat und keine Auszahlung erhält, stößt bei der Recherche häufig auf Begriffe wie Anlegerentschädigung, Einlagensicherung oder Kundengeldschutz. Daraus entsteht schnell die Hoffnung, dass eine staatliche oder gesetzliche Sicherung den Verlust übernimmt.

Ob tatsächlich ein Entschädigungsanspruch besteht, hängt jedoch entscheidend davon ab, ob hinter Allenbygroup (allenbygroup.com) ein zugelassenes Institut steht, welchem Sicherungssystem dieses angehört und warum das Geld nicht zurückgezahlt wird.

Über broker-betrug.de können Geschädigte von Allenbygroup (allenbygroup.com) eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann prüfe ich, ob ein reguliertes Institut beteiligt war oder andere Anspruchswege untersucht werden müssen.

Ist Geld bei Allenbygroup (allenbygroup.com) automatisch gesetzlich geschützt?

Nein. Eine gesetzliche Anlegerentschädigung setzt grundsätzlich voraus, dass ein tatsächlich erfasstes und einer Entschädigungseinrichtung zugeordnetes Institut seine Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften nicht erfüllen kann.

Nach dem Anlegerentschädigungsgesetz müssen bestimmte Institute ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch die Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung sichern. Die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau verwaltete Einrichtung entschädigt Gläubiger zugeordneter Institute, wenn ein gesetzlicher Entschädigungsfall festgestellt wurde.

Eine bloße Behauptung auf der Webseite von Allenbygroup (allenbygroup.com), das Kapital sei „vollständig versichert“, reicht dafür nicht aus.

Allenbygroup (allenbygroup.com): Wie hoch kann die Anlegerentschädigung sein?

Der gesetzliche Anspruch ist begrenzt. Er umfasst grundsätzlich 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, höchstens jedoch den Gegenwert von 20.000 Euro pro Gläubiger und Institut.

Nicht erfasst sind nach der gesetzlichen Regelung unter anderem Gelder, die weder auf Euro noch auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates lauten. Die Höchstgrenze gilt außerdem für die Gesamtforderung gegenüber dem Institut – unabhängig davon, wie viele Konten dort geführt wurden.

Beispiel: Hat ein Anleger gegenüber einem erfassten Institut eine entschädigungsfähige Forderung über 18.000 Euro, können rechnerisch bis zu 16.200 Euro gedeckt sein. Bei einer Forderung von 50.000 Euro bleibt die gesetzliche Obergrenze von 20.000 Euro maßgeblich.

Diese Berechnung sagt allerdings noch nichts darüber aus, ob Allenbygroup (allenbygroup.com) überhaupt einem solchen System angehört.

Warum Fake-Broker regelmäßig nicht von der Entschädigung erfasst sind

Ein Sicherungssystem schützt nicht gegen jedes betrügerische Angebot im Internet. Tritt eine Plattform lediglich unter einem erfundenen Namen auf oder missbraucht sie die Identität eines echten Unternehmens, besteht möglicherweise überhaupt keine Kundenbeziehung zu einem zugelassenen Institut.

Die BaFin warnt regelmäßig vor Plattformen, die ohne Erlaubnis Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten. In einem veröffentlichten Fall wurde sogar die Identität eines anderen Unternehmens genutzt, obwohl der Webseitenbetreiber selbst nicht beaufsichtigt wurde und keine Erlaubnis besaß.

Bei Allenbygroup (allenbygroup.com) muss deshalb zuerst geklärt werden, wer der tatsächliche Vertragspartner und Empfänger des Geldes war.

Allenbygroup (allenbygroup.com) und der Unterschied zwischen Insolvenz und Betrug

Die Anlegerentschädigung betrifft im Kern nicht erfüllte Verbindlichkeiten eines erfassten Instituts. Das ist etwas anderes als eine Webseite, auf der Gewinne nur vorgetäuscht und Einzahlungen unmittelbar an unbekannte Empfänger weitergeleitet werden.

Beispiel: Ein reguliertes Wertpapierinstitut verwahrt pflichtwidrig Kundengelder und wird zahlungsunfähig. Hier kann ein gesetzlicher Entschädigungsfall geprüft werden.

Anders liegt es möglicherweise, wenn eine Person 30.000 Euro aufgrund telefonischer Anweisungen an wechselnde Privatkonten überweist, obwohl Allenbygroup (allenbygroup.com) nur eine künstliche Handelsoberfläche bereitstellt. Dann können vielmehr Ansprüche gegen Empfänger, beteiligte Zahlungsstellen oder identifizierte Täter relevant werden.

Welche Angaben Anleger zu Allenbygroup (allenbygroup.com) kontrollieren sollten

Für eine erste Einordnung sollten drei Punkte getrennt überprüft werden:

  • Ist das auftretende Unternehmen tatsächlich von der BaFin oder einer anderen europäischen Behörde zugelassen?
  • Stimmt die Domain der Plattform mit den offiziellen Kontaktdaten des Instituts überein?
  • Gehört das Empfängerkonto wirklich zu diesem Unternehmen?

Auch nahezu identische Webseiten unter verschiedenen Namen können auf eine wiederverwendete technische Struktur hindeuten. Die BaFin berichtete beispielsweise über zwei inhaltlich identische Trading-Webseiten ohne nachvollziehbaren Geschäftssitz oder bestätigte Registrierung.

Fehlen diese Übereinstimmungen bei Allenbygroup (allenbygroup.com), sollte nicht auf bloße Logos oder Versicherungsversprechen vertraut werden.

Allenbygroup (allenbygroup.com): Welche Beweise für eine Prüfung benötigt werden

Für die rechtliche Bewertung sichere ich insbesondere:

  • Kontoauszüge und genaue Empfängerdaten,
  • Vertrags- und Kontoeröffnungsunterlagen,
  • behauptete Lizenz- oder Versicherungsnachweise,
  • Screenshots des Impressums,
  • E-Mails und Chatverläufe,
  • Wallet-Adressen und Transaktionsdaten.

Zusätzlich prüfe ich, ob das behauptete Institut tatsächlich einer Entschädigungseinrichtung zugeordnet ist und ob überhaupt eine reale Verbindlichkeit aus einem Wertpapiergeschäft besteht.

Was Anleger bei Allenbygroup (allenbygroup.com) jetzt tun sollten

Wer bei Allenbygroup (allenbygroup.com) Geld verloren hat, sollte nicht automatisch von einer staatlichen Absicherung ausgehen. Zuerst muss unterschieden werden, ob ein zugelassenes Institut zahlungsunfähig ist, ein fremder Firmenname missbraucht wurde oder Zahlungen an völlig andere Empfänger gelangten.

Bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht untersuche ich daher nicht nur einen möglichen Entschädigungsanspruch. Ich prüfe ebenso Zahlungswege, Betreiberidentität, Empfängerkonten und weitere mögliche Anspruchsgegner.

Betroffene von Allenbygroup (allenbygroup.com) können über broker-betrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Ich ordne ein, ob ein gesetzliches Sicherungssystem tatsächlich relevant ist oder welche anderen rechtlichen Schritte im konkreten Fall geprüft werden sollten.