Haben Sie bei ZeriaFunding Geld eingezahlt und erhalten jetzt keine Auszahlung? Oder sind Sie erst nach Ihrer Einzahlung auf die Warnung der belgischen Finanzaufsicht FSMA gestoßen und fragen sich nun, ob Ihr Geld verloren ist? Wurden Sie über zeriafunding[.]com kontaktiert und sollen vor der Auszahlung noch eine Gebühr oder Steuer zahlen? Dann sind die nächsten Schritte entscheidend – vor allem, was Sie jetzt nicht tun sollten.
Das Wichtigste zuerst: Die FSMA hat ZeriaFunding am 6. Juli 2026 öffentlich als Anbieter benannt, der in Belgien Krypto-Dienstleistungen ohne die nach der EU-Verordnung MiCA erforderliche CASP-Zulassung anbietet. Diese Warnung bedeutet nicht automatisch, dass jede Rückforderung ausgeschlossen ist. Sie ist aber ein deutliches Signal, vor jeder weiteren Zahlung und jeder weiteren Datenübermittlung innezuhalten. Ausschlaggebend ist jetzt, welche Domain, welche Gesellschaft und welcher Zahlungsempfänger in Ihrem konkreten Kontakt verwendet wurden.
Was hat die FSMA zu ZeriaFunding tatsächlich festgestellt?
Die FSMA-Warnung vom 6. Juli 2026 betrifft konkret ZeriaFunding und die Domain zeriafunding[.]com. Festgestellt ist, dass der Anbieter in Belgien ohne CASP-Zulassung tätig ist – nicht mehr und nicht weniger.
Die belgische Finanzaufsicht FSMA hat ZeriaFunding gemeinsam mit mehreren weiteren Anbietern auf ihre Liste nicht zugelassener Krypto-Dienstleister gesetzt. Hintergrund ist die EU-Verordnung MiCA: Wer innerhalb der EU Krypto-Dienstleistungen anbietet, benötigt eine Zulassung als Crypto-Asset Service Provider (CASP). Für bestehende Anbieter lief die Übergangsfrist am 1. Juli 2026 aus. Die FSMA weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Liste nicht abschließend ist, und rät, den Regulierungsstatus vor jeder Überweisung im offiziellen Register zu prüfen. Welche Rechte bei nicht-lizenziertem CASP für Betroffene bestehen, hängt vom Einzelfall ab.
Wichtig zur Einordnung: Eine Aufsichtswarnung wegen fehlender Erlaubnis ist ein ernstes Warnsignal, aber kein Strafurteil und kein Beweis dafür, dass ein angezeigtes Guthaben real existiert oder wer eine Zahlung tatsächlich empfangen hat. Ebenso wenig belegt das Fehlen einer Warnung – etwa bei der deutschen BaFin – die Seriosität eines Anbieters. Die Warnung ist der Ausgangspunkt der Prüfung, nicht deren Ergebnis.
Ist mein bei ZeriaFunding eingezahltes Geld jetzt zwingend verloren?
Nein, allein aus der FSMA-Warnung folgt nicht, dass eine Rückforderung ausgeschlossen ist. Ob und gegen wen etwas erreichbar ist, hängt vom tatsächlichen Zahlungsweg, den beteiligten Empfängern und den noch vorhandenen Beweisen ab.
Entscheidend ist, wie Sie eingezahlt haben. Bei einer klassischen Banküberweisung stellen sich andere Fragen als bei einer Kryptozahlung an eine Wallet-Adresse. Zu klären ist unter anderem, wohin die Gelder tatsächlich flossen, ob der Zahlungsweg noch nachvollziehbar ist und welche Konten, Zahlungsdienstleister oder Kryptobörsen beteiligt waren. Ein auf einer Plattform angezeigter Kontostand sagt dabei nichts darüber aus, ob dahinter reale Transaktionen stehen.
Deshalb kommt es jetzt vor allem auf die Beweissicherung an: vollständige Kommunikation, Zahlungsbelege, Empfängerangaben und – bei Kryptozahlungen – sämtliche Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes. Je vollständiger diese Unterlagen sind, desto belastbarer lässt sich beurteilen, welche Ansätze überhaupt in Betracht kommen.
ZeriaFunding verlangt vor der Auszahlung eine weitere Zahlung – soll ich zahlen?
Leisten Sie zunächst keine weitere Zahlung, wenn die Auszahlung von einer Steuer-, AML-, KYC-, Versicherungs- oder Freigabegebühr abhängig gemacht wird. Vor einer Überweisung müssen Forderungsgrund, Empfänger und bisheriger Zahlungsweg geprüft werden.
Falls Ihnen die Auszahlung nur gegen eine zusätzliche Zahlung in Aussicht gestellt wird, ist besondere Vorsicht geboten. In vergleichbaren Konstellationen mit nicht-lizenzierten Krypto-Plattformen werden ausstehende Auszahlungen häufig an angebliche Steuern, „AML-Prüfungen“, Freischaltungs- oder Versicherungsgebühren geknüpft. Solche Forderungen führen erfahrungsgemäß nicht zur Freigabe, sondern zu einer Vergrößerung des Schadens. Legitime Anbieter und Steuerbehörden verlangen keine separate Krypto-Zahlung, um eigenes Guthaben „freizuschalten“.
Ob eine solche Forderung in Ihrem Fall gestellt wurde und wie sie einzuordnen ist, lässt sich nur anhand der konkreten Zahlungsaufforderung, des genannten Empfängers und der bisherigen Kommunikation beurteilen. Bewahren Sie diese Unterlagen unverändert auf, bevor Sie reagieren.
ZeriaFunding verlangt „Steuern“ oder eine Gebühr vor der Auszahlung? Bevor Sie überweisen, lassen Sie die Forderung und den Zahlungsweg prüfen – über das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.
Betrifft die Warnung zu zeriafunding[.]com wirklich meinen Anbieter?
Maßgeblich ist nicht der erinnerte Name, sondern die tatsächlich verwendete Domain, E-Mail-Adresse, Gesellschaftsbezeichnung und der Zahlungsempfänger. Die FSMA-Warnung nennt exakt die Domain zeriafunding[.]com.
Dieselbe FSMA-Meldung führte neben ZeriaFunding weitere Anbieter auf – darunter etwa Global Dynamic Trade. Gerade bei ähnlich klingenden Namen ist eine Verwechslung leicht möglich. Für die richtige Zuordnung zählt deshalb nicht der Name, an den Sie sich erinnern, sondern die Domain, über die Sie kontaktiert wurden, die verwendeten E-Mail-Adressen, eine etwaige Gesellschaftsbezeichnung und der konkrete Zahlungsempfänger.
Öffentlich sichtbare Signale können bei der Einordnung helfen, ersetzen aber die Prüfung der eigenen Unterlagen nicht. So wird die Domain zeriafunding[.]com auf öffentlichen Prüfportalen als erst kürzlich registriert geführt – ein Hinweis, der für sich genommen noch keine rechtliche Feststellung trägt, aber zur Vorsicht Anlass gibt.
Woran erkennt man unseriöse Krypto-Angebote wie das über zeriafunding[.]com beworbene?
Typische Warnsignale sind garantierte Renditen, angebliche „KI-Trading-Bots“, Werbung mit gefälschten Prominenten- oder Presseauftritten sowie Auszahlungen, die plötzlich an zusätzliche Gebühren geknüpft werden.
Öffentlich dokumentierte Untersuchungen zu Anlagebetrug beschreiben ein wiederkehrendes Muster: Opfer werden über Social-Media-Anzeigen, gefälschte Nachrichtenartikel oder mit KI erzeugte Deepfake-Videos angeblicher Prominenter auf Plattformen gelockt, die einen automatisierten „KI-Trading-Bot“ und sichere Gewinne versprechen. Nach einer ersten kleinen Einzahlung zeigt ein Dashboard scheinbar rasch steigende Gewinne – bis eine Auszahlung blockiert und von weiteren Zahlungen abhängig gemacht wird. Wie sich diese KI-Bot- und Deepfake-Werbe-Masche erkennen lässt, ist an typischen Merkmalen festzumachen.
Ob diese Merkmale auf Ihren konkreten Kontakt mit ZeriaFunding zutreffen, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern nur anhand Ihrer Unterlagen beurteilen. Die FSMA-Warnung selbst betrifft ausdrücklich die fehlende Zulassung; sie trifft keine Feststellung über die einzelnen Werbe- oder Auszahlungspraktiken gegenüber jedem Kunden.
Was wird bei einer anwaltlichen Fallanalyse zu ZeriaFunding geprüft?
Geprüft wird, welche Identität hinter dem Kontakt stand, wohin die Zahlungen tatsächlich flossen, welche Zahlungsdienstleister oder Wallets beteiligt waren und gegen wen Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll erscheinen.
Im Rahmen einer strukturierten Fallanalyse wird – abhängig von den vorliegenden Unterlagen – rekonstruiert, welche Person oder Gesellschaft auftrat, welche Domain und E-Mail-Adresse verwendet wurden, welche Regulierung behauptet wurde und ob die angebliche Gesellschaft tatsächlich existiert. Auf der Zahlungsebene geht es darum, wohin die Gelder flossen, welche Banken, Zahlungsdienstleister oder Kryptobörsen beteiligt waren und ob Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes eine weitere Verfolgung des Zahlungswegs erlauben.
Daraus ergibt sich, welche Anspruchsgegner überhaupt in Betracht kommen und welche Auskunfts-, Sicherungs- oder Anspruchsansätze bestehen – etwa gegenüber beteiligten Zahlungsdienstleistern oder auf Grundlage einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB. Nicht jeder Punkt lässt sich in jedem Fall abschließend klären; die Analyse zeigt aber, welche Schritte rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheinen und welche keine realistische Grundlage haben.
Wenn Sie bei ZeriaFunding über zeriafunding[.]com Geld eingezahlt haben und die Auszahlung ausbleibt oder von einer weiteren Zahlung – etwa einer angeblichen Steuer, AML-Prüfung, Versicherungs- oder Freigabegebühr – abhängig gemacht wird, leisten Sie zunächst keine weitere Überweisung. Sichern Sie die vollständige Kommunikation, alle Zahlungsbelege und Empfängerdaten sowie bei Kryptozahlungen sämtliche Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes. Im Rahmen der anwaltlichen Fallanalyse wird rekonstruiert, welche Identität auftrat, ob der angezeigte Kontostand durch reale Transaktionen belegt ist, wohin die Gelder flossen und gegen wen rechtliche oder tatsächliche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll geprüft werden können. Übermitteln Sie dafür Ihre vollständigen Unterlagen.