Wer über die Seite flores-invest(.)com Geld bei der vermeintlichen Flores Investment AG angelegt hat, muss mit erheblichen Verlusten rechnen. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) warnt ausdrücklich und stellt klar, dass keinerlei Verbindung zwischen der Website flores-invest(.)com und der legitimen Flores Investment AG in Zug besteht. Es handelt sich somit um einen Fall, in dem eine fremde Firmenidentität missbraucht wird, um Vertrauen zu erschleichen. Im Folgenden erfahren Sie, woran sich das Vorgehen erkennen lässt und welche Schritte zur Rückholung investierter Gelder möglich sind.
Wie die Fake-Flores Investment AG Vertrauen erschleicht
Im Zentrum der Täuschung steht die bewusste Nutzung des Namens eines real eingetragenen Unternehmens aus der Schweiz. Die FINMA betont unmissverständlich, dass die Domain flores-invest(.)com nicht mit der echten Firma aus Zug verbunden ist. Durch diese Nachahmung wird gezielt Glaubwürdigkeit aufgebaut, um Anleger zu Einzahlungen zu bewegen. Solche Vorgehensweisen entsprechen typischen Mustern aus dem Bereich des Online-Trading-Betrugs.
Täuschende Außendarstellung statt echter Seriosität
Die gesamte Präsentation der angeblichen Gesellschaft ist darauf ausgelegt, Professionalität vorzutäuschen. Eine Adresse in der Gotthardstrasse 20 in Zug suggeriert Legitimität, tatsächlich lassen sich dort jedoch keine verantwortlichen Ansprechpartner finden. Auch die E-Mail-Adresse contact@flores-invest(.)com dient lediglich der Steuerung der Kommunikation im Rahmen des Betrugs. Auffällig ist zudem die Registrierung der Domain am 23.04.2026 über Hostinger, UAB – ein Indiz, das häufig bei kurzfristig angelegten Betrugsprojekten zu beobachten ist. Eine seriöse Einordnung ist daher nicht möglich.
Verweigerte Auszahlungen als typisches Muster
Betroffene berichten übereinstimmend, dass Auszahlungswünsche nicht erfüllt werden. Stattdessen werden immer neue Kostenpositionen wie angebliche Steuern oder Bearbeitungsgebühren eingefordert. Diese Forderungen dienen ausschließlich dazu, weitere Zahlungen zu provozieren und sind Teil der betrügerischen Strategie.
Die Rolle von Bankkonten im Betrugssystem
Damit Gelder überhaupt bewegt werden können, greifen die Täter auf reale Kontoverbindungen zurück. Diese stehen entweder unter ihrer Kontrolle oder werden von Dritten genutzt, die als Geldwäscher fungieren. Die Identifizierung dieser Kontoinhaber ist entscheidend, da hier Ansatzpunkte für Rückforderungen bestehen. Ohne diese Infrastruktur wäre eine Durchführung des Anlagebetrugs nicht möglich.
Hintermänner und Struktur des Netzwerks
Bei der Fake-Flores Investment AG handelt es sich nicht um ein reguliertes Finanzunternehmen, sondern um ein organisiertes Geflecht von Tätern. Die Struktur ist darauf ausgelegt, Geldflüsse über mehrere Stationen zu verschleiern. Häufig werden dabei auch wirtschaftlich aktive Firmen eingebunden, die unter Umständen für entstandene Schäden haftbar gemacht werden können. Die Verschleierung erfolgt dabei gezielt und systematisch.
Rechtliche Bewertung des Vorgehens
Wer vorsätzlich falsche Angaben macht, um an das Vermögen anderer zu gelangen, erfüllt den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB. Im Kontext von Kapitalanlagen kann zusätzlich § 264a StGB einschlägig sein. Da die angebotenen Finanzdienstleistungen ohne behördliche Erlaubnis erfolgen, liegt regelmäßig auch ein Verstoß gegen § 32 KWG vor. Die Weiterleitung der erlangten Gelder kann darüber hinaus den Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB erfüllen.
Auch zivilrechtlich bestehen Möglichkeiten: Ansprüche ergeben sich insbesondere aus § 812 BGB sowie aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Ziel ist es, die Empfänger der Zahlungen in Anspruch zu nehmen und so eine Kompensation der Verluste zu erreichen.
Vorsicht bei vermeintlichen Rückzahlungen
Gelegentlich werden kleinere Beträge ausgezahlt, um Vertrauen zu festigen und weitere Einzahlungen zu fördern. Solche Rückflüsse sollten kritisch geprüft werden, da sie unter Umständen mit geldwäscherechtlichen Risiken verbunden sind. Eine rechtliche Einschätzung ist in solchen Fällen dringend zu empfehlen. Betroffen? Melden Sie sich gerne hierzu.
Handlungsempfehlungen für Geschädigte
- Keine weiteren Überweisungen tätigen
- Alle Zahlungsbelege sichern
- Kommunikation vollständig dokumentieren
- Strafanzeige stellen
- Einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren
Zusammenfassung und weiteres Vorgehen
Die Fake-Flores Investment AG stellt ein eindeutiges Beispiel für Anlagebetrug unter Verwendung einer gestohlenen Identität dar. Sowohl die Erfahrungen Betroffener als auch die Warnung der FINMA lassen daran keinen Zweifel. Schnelles Handeln ist entscheidend, um finanzielle Schäden zu begrenzen und rechtliche Ansprüche durchzusetzen.
RESCH Rechtsanwälte ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Großkanzlei mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren unterstützt die Kanzlei Geschädigte dabei, verlorene Gelder zurückzufordern.
Wenn Sie Ihr investiertes Kapital zurückholen möchten, empfiehlt sich eine zeitnahe rechtliche Beratung. Sie erreichen RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf der Website. Eine Prüfung Ihres Falls zeigt, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
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