Wer mit bar-karrer.com in Kontakt stand oder bereits Zahlungen geleistet hat, sollte umgehend reagieren. Die Seite gibt sich als professionelle Geldrückhol-Kanzlei nach erfolgtem Anlagebetrug im Internet aus, doch laut Kantonspolizei Zürich handelt es sich um einen typischen Recovery-Scam. Nachfolgend erfahren Sie, wie die Masche funktioniert und welche Schritte jetzt wichtig sind, um Schäden zu begrenzen.
Hinter der Fassade: Was bar-karrer.com vorgibt zu sein
Auf den ersten Blick präsentiert sich bar-karrer.com als erfahrene Rechtskanzlei mit langer Historie. Diese Selbstdarstellung hält einer Prüfung jedoch nicht stand. Die Domain wurde erst am 17. April 2026 registriert – von angeblicher jahrelanger Praxis kann also keine Rede sein.
Zudem treten die Verantwortlichen unter dem Namen „Bärr und Karrer“ auf. Dabei handelt es sich um eine gezielte Verwechslung mit der real existierenden Schweizer Kanzlei Bär & Karrer SA, zu der keinerlei Verbindung besteht. Auch genannte Personen wie Dr. Cédric Chapuis, Saverio Lembo, Laura Fischer, Anna Keller, Margaret Lang, Sophie Neumann, Felix Hoffmann oder Lea Hartmann werden missbräuchlich verwendet oder sind schlichtweg erfunden. Ziel ist es, durch derartige Namen Vertrauen zu erzeugen.
So funktioniert der Recovery-Scam
Statt echter Beratung liegt hier ein sogenannter Follow-up-Betrug vor. Personen, die bereits Opfer eines Anlagebetrugs wurden, werden erneut kontaktiert. Ihnen wird in Aussicht gestellt, verlorene Gelder zurückzuerlangen – allerdings nur gegen weitere Zahlungen.
Rechtlich betrachtet handelt es sich um Täuschung mit dem Ziel, Vermögenswerte zu erlangen. Die vermeintliche Hilfe ist Teil desselben betrügerischen Systems und führt regelmäßig zu weiteren Verlusten.
Scheinbare Seriosität durch falsche Angaben
Um glaubwürdig zu erscheinen, verwendet die Plattform konkrete Kontaktdaten:
- E-Mail-Adresse: info@bar-karrer.com
- Telefonnummern: +41 (779) 741-568 (CH) und +43 (690) 200 401 47 (AT)
- Standorte: Quai de la Poste 12 in Genf (CH) sowie Donau-City-Straße 9 in Wien (AT)
Vor Ort lassen sich jedoch keine entsprechenden Website-Betreiber nachweisen. Zusätzlich widersprechen sich die Angaben, etwa durch den Verweis auf ein britisches Handelsregister trotz angeblicher Standorte in der Schweiz und Österreich. Solche Inkonsistenzen sind typisch für betrügerische Konstruktionen.
Existiert diese Kanzlei überhaupt?
Die gesamte Darstellung gleicht einer inszenierten Kulisse. Es gibt keinen nachweisbaren Kanzleibetrieb, keine echten Mandate und keine belegbaren Erfolge.
Erfahrungsberichte zeigen ein wiederkehrendes Muster: Nach anfänglichem Vertrauensaufbau folgen Zahlungsaufforderungen, etwa für Gebühren oder angebliche Steuern. Weitere Forderungen schließen sich oft an. Eine tatsächliche Rückzahlung erfolgt hingegen nicht.
Straf- und zivilrechtliche Bewertung
Das Verhalten erfüllt mehrere strafrechtliche Tatbestände. Im Zentrum steht der Betrug gemäß § 263 StGB. Ergänzend kommen Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) sowie Geldwäsche (§ 261 StGB) in Betracht, da die Gelder über verschiedene Konten weitergeleitet werden.
Auch zivilrechtlich bestehen Ansprüche, etwa aus § 812 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Entscheidend ist dabei, die Geldflüsse nachzuvollziehen, um Verantwortliche identifizieren zu können.
Die Rolle der Bankkonten
Ein wesentlicher Bestandteil des Systems sind reale Konten, über die die Zahlungen laufen. Ohne diese Infrastruktur wäre die Umsetzung kaum möglich. Häufig werden hierfür Dritte eingesetzt, die als sogenannte Finanzagenten fungieren.
Die Identifizierung dieser Kontoinhaber ist ein zentraler Ansatzpunkt, da sie für weitergeleitete Beträge haftbar gemacht werden können.
Was Opfer jetzt tun sollten, um weitere Schäden möglichst abzuwenden
- Keine weiteren Zahlungen leisten
- Sämtliche Kommunikation und Zahlungsnachweise sichern
- Anzeige bei den zuständigen Behörden erstatten
- Juristische Prüfung der eigenen Ansprüche veranlassen
Zu beachten ist außerdem: Rückflüsse aus solchen Strukturen können rechtliche Risiken bergen, etwa im Hinblick auf Geldwäsche.
Erfahrungen und Einschätzungen
Die bisherigen Rückmeldungen zu bar-karrer.com zeichnen ein klares Bild: Es handelt sich nicht um eine seriöse Dienstleistung. Stattdessen stehen Täuschung und wiederholte finanzielle Schädigung im Vordergrund.
Betroffene berichten, dass zunächst gezielt Vertrauen aufgebaut wird. Im Anschluss werden zusätzliche Zahlungen verlangt, die angeblich für die Rückführung der Gelder notwendig seien – tatsächlich jedoch frei erfunden sind.
Möglichkeiten zur Rückforderung
RESCH Rechtsanwälte ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Anlagebetrug und Geldwäsche. Der Fokus liegt darauf, Zahlungsströme nachzuverfolgen, beteiligte Konten zu identifizieren und Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Wenn Sie Zahlungen an bar-karrer.com geleistet haben, ist schnelles Handeln entscheidend. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder nutzen Sie das Online-Formular. Eine Prüfung Ihres Falls zeigt auf, welche konkreten Schritte möglich sind.
Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Resch Rechtsanwälte GmbH
Kurfürstendamm 129 e
10711 Berlin
Telefon: +49 30 8859770