Apertus Legal: Fake-Kanzlei! Recovery-Scam-Warnung

29.06.2026 1 Mal gelesen
Bereits durch Anlagebetrug Geschädigte werden seitens Apertus Legal erneut zu Zahlungen gedrängt. Trotz Zusage erfolgt keine Rückholung des verlorenen Geldes.

Wer über apertuslegal.org mit Apertus Legal in Kontakt getreten ist oder von etwaig dort arbeitenden, angeblichen Anwälten kontaktiert wurde, der sollte jetzt aufmerksam sein: Die Hinweise verdichten sich, dass es sich um einen gezielten Geld-Rückgewinnungsbetrug handelt. Dabei wird professionelle Hilfe vorgetäuscht, um Betroffene, die bereits zuvor in die Online-Anlagebetrugsfalle getappt sind, zu weiteren Zahlungen zu bewegen. Im Folgenden wird erklärt, wie dieses Vorgehen funktioniert und welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihr Geld zurückzufordern.

 

Wer oder was ist Apertus Legal?

Nach außen gibt sich Apertus Legal als international tätige Kanzlei mit Sitz in Northampton (UK). Zwar existiert die genannte Anschrift in der 41 Lower Farm Rd, Moulton Park, tatsächlich, jedoch lassen sich dort keine Vertreter des Unternehmens antreffen. Auffällig ist zudem, dass die Domain apertuslegal.org erst am 16.06.2026 über NameCheap, Inc. registriert wurde – eine sehr kurze Online-Historie, die häufig bei betrügerischen Angeboten zu beobachten ist. Auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse wirken zwar seriös, dienen jedoch nach bisherigen Erkenntnissen lediglich als Fassade.

 

So läuft der sogenannte Recovery-Scam ab

Die Berichte von Betroffenen zeigen ein wiederkehrendes Schema: Personen, die zuvor Opfer von Online-Trading-Betrug wurden, werden gezielt angesprochen. Ihnen wird vermittelt, man wisse, was passiert sei, man habe bereits Informationen über verlorene Gelder und könne diese zurückholen. Begriffe wie „Transaction Tracing“ oder „Asset Recovery“ klingen fachlich, stehen jedoch in keinem realen Zusammenhang mit tatsächlichen Maßnahmen. Tatsächlich gibt es weder Ermittlungen noch rechtliche Schritte – vielmehr handelt es sich um einen weiteren Betrugsversuch, der auf bereits Geschädigte abzielt.

 

Fingierte Ansprechpartner und erfundene Identitäten

Ein besonders kritischer Punkt ist der Einsatz vermeintlicher Anwälte. So tritt beispielsweise eine Person unter dem Namen Simon König auf. Nach vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich dabei nicht um eine reale juristische Fachkraft, sondern um eine konstruierte Identität. Solche Figuren sollen Vertrauen schaffen und Betroffene hinter die Fichten führen, damit diese weitere und weitere Zahlungen leisten.

 

Warum versprochene Auszahlungen ausbleiben

Obwohl Rückerstattungen oder Entschädigungen in Aussicht gestellt werden, kommt es in der Praxis zu keiner Auszahlung. Stattdessen werden immer neue Kosten gefordert – etwa angebliche Gebühren für Geldfreigaben oder juristische Verfahren, Steuern, Geldwäschepräventionsabgaben etc., die Täter lassen sich die kuriosesten Geschichten einfallen, um ihren Opfern das Geld aus den Taschen zu ziehen. Dieses Vorgehen entspricht dem klassischen Muster eines Anlagebetrugs, bei dem falsche Tatsachen vorgespiegelt werden, um finanzielle Vorteile zu erlangen.

 

Die Rolle von Bankkonten im Betrugsablauf

Wie bei vielen vergleichbaren Fällen erfolgt auch hier der Zahlungsfluss über reale Konten. Diese werden entweder von den Tätern selbst oder von involvierten Dritten genutzt. Solche Strukturen sind entscheidend für die Durchführung der Tat. Wer Gelder aus solchen Quellen annimmt, kann sich unter Umständen wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) strafbar machen. Die Analyse dieser Zahlungswege ist daher ein zentraler Ansatzpunkt zur Aufklärung.

 

Rechtliche Möglichkeiten für Geschädigte

Betroffene sind nicht schutzlos gestellt. Ansprüche können sich unter anderem aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB ergeben. Auch § 812 BGB kann eine Rolle spielen, wenn Leistungen ohne Rechtsgrund erfolgt sind. Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen § 32 KWG vorliegen, wenn unerlaubt Finanzdienstleistungen angeboten wurden. Ebenso werden häufig gesetzliche Informationspflichten gemäß § 5 DDG missachtet.

 

Existiert Apertus Legal tatsächlich?

Der Gesamteindruck deutet auf eine inszenierte Struktur hin: eine professionell wirkende Oberfläche, hinter der jedoch keine echte juristische Tätigkeit steht. Die angeblichen Erfolge und Maßnahmen sind Teil eines konstruierten Szenarios. Für Betroffene bedeutet das: Es kommt weder zu einem echten Mandatsverhältnis noch zu einer tatsächlichen Rückführung von Geldern.

 

Konkrete Handlungsschritte für Opfer des hier beschriebenen Scams

Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie strukturiert vorgehen:

- Leisten Sie keine Zahlungen mehr, Ihr Schaden vergrößert sich nur noch weiter

- Sichern Sie sämtliche Kommunikationen (Namen, Rufnummern, E-Mail-Adressen)

- Dokumentieren Sie alle Überweisungen und anderweitige Transaktionen

- Erstatten Sie Anzeige bei den Behörden, etwa bei der Polizei

- Ziehen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Anlagebetrugsfälle hinzu

 

Resümee: Obacht, Warnung, Apertus Legal will Sie weiter rupfen!

Die Einschätzung zu Apertus Legal fällt klar aus: Es handelt sich um ein gezieltes Betrugskonzept, das insbesondere frühere Opfer von Trading-Plattformen adressiert. Statt Hilfe zu leisten, werden weitere Zahlungen provoziert, ohne dass eine Gegenleistung erfolgt, Mitleid mit ihren Opfern kennen die Täter nicht.

 

RESCH Rechtsanwälte ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Aufarbeitung von Anlagebetrug und Geldwäsche. Der Ansatz besteht darin, Zahlungsströme nachzuverfolgen und Verantwortliche zu identifizieren, um Ansprüche durchzusetzen.

 

Wenn Sie Zahlungen an Apertus Legal geleistet haben, sollten Sie zeitnah handeln. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Online-Formular. Ihr Fall wird geprüft und es wird aufgezeigt, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

 

Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

Resch Rechtsanwälte GmbH

Kurfürstendamm 129 e

10711 Berlin

Telefon: +49 30 8859770

mail@resch-rechtsanwaelte.de

zum Kontaktformular