Lautermann & Partner: Warnung vor Anlage- und Folgebetrug

17.06.2026 1 Mal gelesen
Lautermann & Partner: Warnung vor Fake-Kanzlei, die Recovery-Dienste anbietet. Wer diese in Anspruch nimmt, der landet unweigerlich in einem Follow-Up-Scam.

Wer mit lautermann(.)com oder lautermann(.)net in Kontakt stand, sollte Vorsicht walten lassen. Hinweise der Kantonspolizei Zürich deuten auf ein strukturiertes Betrugssystem inklusive nachgelagerter Abzocke hin. Um eine echte Kanzlei handelt es sich im Falle von Lautermann & Partner jedenfalls nicht, auch wenn dies einem im ersten Moment so erscheinen mag. Sollten Sie bereits Geld an die falsche Kanzlei übermittelt haben, dann ist schnelles Handeln das A und O. Melden Sie sich noch heute für eine erste kostenlose Einschätzung. Oft lassen sich die Geldspuren nachverfolgen, wenn man weiß, wie das geht.

 

Existiert Lautermann & Partner überhaupt?

Die Darstellung wirkt professionell: eine angebliche Kanzlei mit internationaler Erfahrung. Bei genauerem Hinsehen zerfällt dieses Bild jedoch. Die Internetadressen lautermann(.)com und lautermann(.)net wurden erst im März 2026 beziehungsweise Mai 2025 über NameCheap registriert – das passt nicht zu der behaupteten langjährigen Spezialisierung. Auch die angegebene Schweizer Anschrift in der Schanzenstrasse 4A in 3012 Bern führt zu keiner real betriebenen Kanzlei. Die E‑Mail-Adresse info@lautermann(.)net dient offenkundig lediglich dazu, Erstkontakt herzustellen. Entsprechend hat die Kantonspolizei Zürich am 10.06.2026 ausdrücklich vor diesen Auftritten gewarnt.

 

Wie funktioniert der Follow-Up-Scam?

Betroffene schildern wiederkehrende Abläufe: Nach einem ersten Verlust aus einer Anlage werden sie erneut kontaktiert. Nun wird eine angebliche Rückholung der Gelder angeboten. Genau an diesem Punkt setzt der sogenannte Folgebetrug an. Die Täter nutzen die entstandene Drucksituation gezielt aus und versprechen unrealistische Erfolgsquoten – im hiesigen Fall etwa 93 Prozent. Auch Hinweise auf angeblich forensische Blockchain-Auswertungen dienen eher der Inszenierung als der tatsächlichen Hilfe. Zudem ist ein reines Erfolgshonorar, welches auf der Website angeboten wird, in der Schweiz grundsätzlich unzulässig, was die Glaubwürdigkeit der hier operierenden Akteure weiter untergräbt.

 

Warum es zu keiner Auszahlung kommt

Das Vorgehen folgt einem klaren Muster: Zunächst werden Gebühren für vermeintliche Prüfungen (die zu keinem Zeitpunkt wirklich initiiert werden), Ermittlungen oder Freigaben verlangt. Eine Rückzahlung erfolgt jedoch nicht. Stattdessen entstehen immer neue Zahlungsforderungen. Rechtlich lässt sich dieses Verhalten als Anlagebetrug (§ 263 StGB) sowie als Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) einordnen. Wer bewusst falsche Tatsachen vorgibt, um an das Vermögen anderer zu gelangen, erfüllt diese Tatbestände.

 

Die Rolle der Konten und mögliche Ansprüche

Für die Abwicklung werden reale Bankverbindungen genutzt – ohne diese wäre kein Geldfluss möglich. Die Konten stehen im Einflussbereich der Täter oder ihrer Helfer. Damit rückt auch Geldwäsche (§ 261 StGB) in den Fokus. Ansatzpunkte für Geschädigte ergeben sich insbesondere im Zivilrecht: Rückforderungsansprüche können sich etwa aus § 812 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB ergeben. Ziel ist es, die Zahlungswege nachzuvollziehen und Verantwortliche haftbar zu machen.

 

Wer organisiert das System?

Hinter der Plattform steht offenbar eine arbeitsteilige Struktur. Callcenter, technische Infrastruktur und Zahlungsabwicklung greifen ineinander. Der Zweck ist eindeutig: Vertrauen erzeugen und weitere Einzahlungen auslösen. Die Gesamteinschätzung fällt klar negativ aus – es handelt sich nicht um eine echte Rechtsanwaltskanzlei, sondern um ein konstruiertes Täuschungsmodell. Zahlreiche Erfahrungsberichte stützen diese Bewertung.

 

Rechtliche Risiken und Einordnung

Neben dem Betrug spielt auch Geldwäsche eine Rolle. In bestimmten Konstellationen kann sogar der Empfang entsprechender Gelder rechtliche Risiken bergen. Hinzu kommen mögliche Verstöße gegen Transparenzpflichten nach § 5 DDG. Strafverfahren allein führen jedoch häufig nicht zur Rückerstattung der Verluste. Entscheidend ist vielmehr die zivilrechtliche Verfolgung der Geldströme.

 

Welche Schritte jetzt sinnvoll sind

- Keine weiteren Überweisungen vornehmen

- Sämtliche Kommunikation sichern und archivieren

- Zahlungsdaten vollständig dokumentieren

- Strafanzeige stellen

- Fachkundigen Rechtsbeistand einschalten

 

Möglichkeiten zur Rückholung der Gelder

RESCH Rechtsanwälte ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Anlagebetrug und Geldwäsche. Der Ansatz besteht darin, Zahlungsströme systematisch nachzuverfolgen und Kontoinhaber zu identifizieren. 

 

Wenn Sie Verluste im Zusammenhang mit Lautermann & Partner oder einem vorangegangenen Anlagebetrug (z. B. Online-Trading-Betrug, Kryptowährungsbetrug, Festgeldbetrug) erlitten haben, ist schnelles Handeln entscheidend. Eine direkte Kontaktaufnahme ermöglicht eine erste Einschätzung Ihres Falls und zeigt konkrete nächste Schritte auf.

 

 

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