Profit Investment: Rückholung von Geldern nach Anlagebetrug

26.05.2026 67 Aufrufe
Warnung vor Profit Investment: Kantonspolizei Zürich warnt vor Anlagebetrug. Sämtliche Versprechen dienen nur der Täuschung und der Abzocke.

Wenn Sie über die Seite profitinvestments(.)ch investiert haben, spricht vieles dafür, dass Sie auf ein typisches Täuschungsmodell im Online-Trading gestoßen sind. Die Kantonspolizei Zürich hat hierzu bereits gewarnt. Sämtliche Versprechen der Plattform, die Inhalte auf profitinvestments(.)ch sowie die E-Mail-Adresse support@profit-investments(.)ch sind Bestandteil eines Systems, das auf Irreführung und Geldabzwackung angelegt ist. Entscheidend ist jetzt, keine Zeit zu verlieren und die richtigen Schritte einzuleiten, um Ihr Geld zurückzufordern.

 

Existiert Profit Investment überhaupt? Wir bezweifelnd dies arg!

Die Darstellung von Profit Investment erweckt den Eindruck eines etablierten Brokers mit langjähriger Marktpräsenz. Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass es sich um eine künstlich aufgebaute Fassade handelt. Die genannten Niederlassungen in Frankfurt, Wien, Zürich und Toronto lassen sich faktisch nicht nutzen und dienen lediglich der Außendarstellung. Auch die international wirkenden Telefonnummern sollen Seriosität suggerieren, gehören aber zum Täuschungskonzept.

 

Ein weiterer Widerspruch: Die Domain profitinvestments(.)ch wurde erst am 26.11.2025 registriert, während gleichzeitig behauptet wird, seit über drei Jahrzehnten tätig zu sein. Wie soll das möglich sein? Solche Diskrepanzen sind ein typisches Merkmal von Anlagebetrug. Angezeigte Kursverläufe, Kontostände und Gewinne sind lediglich simulierte Werte – ein realer Handel findet nicht statt.

 

Erfahrungen mit Profit Investment: Keine Auszahlungen

Berichte von Betroffenen zeichnen ein klares Bild. Zu Beginn treten die Ansprechpartner überzeugend und fachkundig auf. Durch angebliche Gewinne wird Vertrauen aufgebaut. Sobald jedoch eine Auszahlung gefordert wird, ändern sich die Umstände.

 

Plötzlich werden Steuern, Gebühren oder zusätzliche Einzahlungen verlangt. Jede weitere Zahlung führt lediglich zu neuen Forderungen, ohne dass es jemals zu einer Auszahlung kommt. Dieses Vorgehen ist typisch für betrügerische Trading-Plattformen.

 

Bewertung: Deutliche Warnhinweise, wir raten ab!

Eine sachliche Einschätzung fällt eindeutig negativ aus. Aussagen zu Forex-Handel, Indizes oder Rohstoffen bleiben inhaltsleer und dienen vor allem Marketingzwecken. Behauptungen über Stabilität, Kapitalausstattung und jahrzehntelange Erfahrung sollen Vertrauen erzeugen, haben jedoch keine belastbare Grundlage.

 

Die Warnung der Kantonspolizei Zürich unterstreicht diese Bewertung. Eine solche Mitteilung deutet regelmäßig darauf hin, dass unerlaubte Finanzgeschäfte vorliegen. Damit besteht ein naheliegender Bezug zu einem Verstoß gegen § 32 KWG.

 

Warum Bankkonten eine Schlüsselrolle spielen

Damit Gelder überhaupt transferiert werden können, greifen die Täter auf reale Konten zurück. Genau an diesem Punkt setzt die juristische Aufarbeitung an. Die Zahlungen laufen häufig über Dritte, die als sogenannte Geldwäscher eingebunden sind.

 

Durch die Identifikation dieser Kontoinhaber können Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Ohne diese Konten wäre das gesamte System nicht funktionsfähig. Zugleich erfüllt dieses Vorgehen regelmäßig den Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB.

 

Wer steht hinter der Plattform?

Solche Systeme sind arbeitsteilig organisiert. Callcenter übernehmen die Kommunikation mit den Anlegern, technische Lösungen erzeugen die Handelsoberflächen, und im Hintergrund sorgen Netzwerke für die Verschiebung der Gelder.

 

Neben Betrug nach § 263 StGB kann in vielen Fällen auch der Tatbestand einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB erfüllt sein.

 

Rechtliche Einordnung

Wer falsche Tatsachen vorspiegelt, um an Vermögenswerte zu gelangen, handelt betrügerisch – genau dieses Muster zeigt sich hier. Zivilrechtlich kommen insbesondere Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB sowie Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht. Entscheidend ist die konsequente Nachverfolgung der Zahlungsströme.

 

Zu beachten ist außerdem: Rückflüsse aus solchen Systemen können unter Umständen selbst rechtliche Risiken bergen, etwa im Zusammenhang mit Geldwäsche. Eine rechtliche Prüfung ist daher unerlässlich.

 

Was Betroffene jetzt tun sollten

Keine weiteren Zahlungen leisten. Sämtliche Kommunikation sichern. Kontoauszüge und Zahlungsnachweise vollständig dokumentieren. Strafanzeige erstatten. Zusätzlich sollte spezialisierter rechtlicher Beistand in Anspruch genommen werden.

 

Der Weg zur Rückholung der Gelder

RESCH Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und unterstützt Geschädigte bei Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Der Ansatz besteht darin, die Geldflüsse lückenlos nachzuverfolgen, die beteiligten Kontoinhaber zu identifizieren und daraus Ansprüche abzuleiten.

 

Wenn Sie Ihr investiertes Kapital zurückfordern möchten, ist anwaltliche Unterstützung der nächste sinnvolle Schritt. Sie erreichen RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf der Website. Jeder Fall wird individuell geprüft, um konkrete Handlungsoptionen aufzuzeigen.

 

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