Festgeldbetrug im Namen von Raisin: Warnung vor Fake-Raisin SE

21.05.2026 170 Mal gelesen
Wer Angebote für Festgeld mit Bezug zu „Raisin“ erhält, sollte 2x hinschauen. Hinter bestimmten E-Mails steckt Betrug, vor dem auch gewarnt wird.

Wenn Ihnen Offerten für Festgeld zugeschickt wurden, die über Adressen wie angebot@raisin-mail(.)com oder info@raisin-mail(.)com laufen oder auf die Domain raisin-mail(.)com verweisen, besteht dringender Handlungsbedarf. Die Absender nutzen gezielt den guten Ruf der Raisin SE und beziehen sich sogar auf die echte Website raisin(.)com, um Glaubwürdigkeit vorzutäuschen. Nach Einschätzung der BaFin handelt es sich dabei um Identitätsmissbrauch. Ziel ist es, Anleger in die Irre zu führen und zu Zahlungen zu bewegen.

Wie die Täuschung aufgebaut ist

Die Initiatoren treten nach außen als seriöser Anbieter von Festgeldanlagen auf. Ihre Nachrichten wirken professionell und suggerieren eine Verbindung zur Raisin Bank AG in Frankfurt oder zur Raisin SE in Berlin. Genau diese vermeintliche Nähe soll Vertrauen schaffen. Tatsächlich gibt es laut BaFin keinerlei legitime Verbindung – ein klassisches Vorgehen im Anlagebetrug, bei dem bekannte Namen instrumentalisiert werden.

Echte Daten als Köder

Besonders trügerisch ist, dass die Täter reale Informationen einbauen. Sie verweisen auf raisin(.)com und behaupten, dies gehöre zu ihrem Angebot. Ebenso wird die Anschrift Schlesische Str. 33-34, 10997 Berlin genannt – ein echter Sitz der Raisin SE, der hier missbräuchlich verwendet wird.

Auch die Telefonnummer +49 30 257708754 ist kein offizieller Kontakt. Zwischen der Domain raisin-mail(.)com und der echten Raisin SE besteht keinerlei Verbindung.

Typischer Ablauf aus Sicht Betroffener

Viele Geschädigte berichten von einem ähnlichen Muster: Nach der ersten Kontaktaufnahme werden attraktive Konditionen präsentiert, die zu einer ersten Einzahlung bewegen sollen. Im Anschluss folgen weitere Zahlungsaufforderungen, häufig unter wechselnden Begründungen.

Auszahlungen bleiben jedoch aus. Dieses Schema ist ein deutliches Warnsignal und spricht für einen strukturierten Betrug. Entsprechend fallen Bewertungen solcher Angebote durchweg negativ aus.

Fehlende Erlaubnis und klare Warnung

In Deutschland dürfen Finanzdienstleistungen nur mit Genehmigung der BaFin erbracht werden (§ 32 KWG). Eine solche Erlaubnis existiert für Fake-Raisin SE nicht. Die Aufsichtsbehörde hat ausdrücklich vor diesen Aktivitäten gewarnt.

Das bedeutet: Es handelt sich nicht um einen regulierten Anbieter, sondern um Akteure, die gezielt Kapital einsammeln.

Die Bedeutung der Domain raisin-mail(.)com

Ein zentrales Werkzeug der Täter ist die Domain raisin-mail(.)com. Sie wurde am 16.10.2025 bei Web Commerce Communications Limited registriert. Kurzlebige oder neu eingerichtete Domains sind typisch für derartige Betrugsmodelle.

Die Ähnlichkeit zum echten Namen soll Seriosität vortäuschen und Nutzer in falscher Sicherheit wiegen.

Warum Bankkonten eine Schlüsselrolle spielen

Solche Delikte funktionieren nur, wenn Geld auf reale Konten überwiesen wird. Auch hier verlangen die Täter Einzahlungen auf tatsächlich existierende Bankverbindungen. Diese laufen entweder direkt auf die Hinterleute oder auf Personen, die als Zwischenstation fungieren.

Die Identifizierung dieser Konten ist entscheidend, um Rückforderungen durchzusetzen.

Wer hinter den Konten steht

Die Strukturen sind häufig arbeitsteilig organisiert. Kontoinhaber übernehmen die Weiterleitung und Verschleierung von Geldern. In diesem Zusammenhang kann der Straftatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) relevant sein.

Zusätzlich kommen zivilrechtliche Ansprüche in Betracht, etwa aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) oder aus Delikt in Verbindung mit Betrug (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB).

Rechtliche Einordnung des Vorgehens

Das Vortäuschen falscher Tatsachen mit dem Ziel, Vermögenswerte zu erlangen, erfüllt den Tatbestand des Betrugs. Genau dieses Muster zeigt sich hier: falsche Identität, fehlende Zulassung und unklare Mittelverwendung.

Strafrechtlich sind sowohl § 263 StGB (Betrug) als auch § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) einschlägig.

Wichtig ist zudem ein möglicher Fallstrick: In Einzelfällen werden kleine Beträge zurückgezahlt, um Vertrauen aufzubauen. Wer solche Gelder entgegennimmt, kann unter Umständen in den Fokus geldwäscherechtlicher Vorschriften geraten.

Was jetzt zu tun ist

Weitere Überweisungen sollten umgehend gestoppt werden. Sämtliche Kommunikation sowie Zahlungsbelege sollten gesichert bleiben. Eine Anzeige bei der Polizei ist ratsam. Darüber hinaus empfiehlt sich die Einschaltung eines auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalts.

Zusammengefasst: Obacht, hier sind Betrüger am Werk!

Die Einschätzung ist eindeutig: Hinter Fake-Raisin SE verbirgt sich ein systematisch organisierter Anlagebetrug unter Nutzung fremder Identitäten. Berichte von Betroffenen bestätigen das wiederkehrende Vorgehen. Entscheidend ist nun ein schnelles, strukturiertes Vorgehen, um Schäden zu begrenzen.

RESCH Rechtsanwälte ist seit Jahrzehnten im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und unterstützt Geschädigte dabei, verlorene Gelder zurückzufordern. Wer Ansprüche prüfen lassen möchte, kann telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular der Kanzlei Kontakt aufnehmen.

 

Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

Resch Rechtsanwälte GmbH

Kurfürstendamm 129 e

10711 Berlin

Telefon: +49 30 8859770

mail@resch-rechtsanwaelte.de

zum Kontaktformular