QUBE Asset Management Festgeld: Achtung, Betrugsalarm!

14.04.2026 28 Mal gelesen
QUBE Asset Management ist Festgeld-Betrug: Anleger berichten von blockierten Auszahlungen. Dieser Beitrag zeigt Masche und Rückholungsmöglichkeiten auf.

Haben Sie über die Website qam-ag(.)ch vermeintlich sichere Festgeldanlagen bei QUBE Asset Management abgeschlossen, spricht vieles dafür, dass Sie Opfer eines Betrugssystems geworden sind. Die Betreiber arbeiten mit glaubwürdig wirkender Kommunikation, um Vertrauen aufzubauen und Zahlungen zu veranlassen. Berichte von Anlegern deuten darauf hin, dass Auszahlungen blockiert werden und stattdessen immer neue Forderungen gestellt werden. Im Folgenden wird erklärt, wie dieses Vorgehen funktioniert und welche Schritte Ihnen helfen können, Ihr Geld zurückzufordern.

Existiert QUBE Asset Management tatsächlich?

Der Auftritt von QUBE Asset Management wirkt wie sorgfältig inszeniert. So wird etwa eine Adresse im Düsseldorfer Dreischeibenhaus genannt, ohne dass dort ein entsprechendes Unternehmen auffindbar ist. Gleichzeitig wird eine angebliche Eintragung in der Schweiz behauptet, die in dieser Form nicht existiert. Besonders problematisch ist, dass der Name einer realen Gesellschaft aus Dübendorf verwendet wird, die sich bereits in Liquidation befindet und mit qam-ag(.)ch nichts zu tun hat. Für Außenstehende entsteht dadurch der Eindruck von Seriosität, tatsächlich handelt es sich um eine gezielte Irreführung.

Erfahrungsberichte: Wie Anleger getäuscht werden

Die Schilderungen Betroffener folgen einem ähnlichen Ablauf. Es werden überdurchschnittlich hohe Zinssätze für Festgeld versprochen, die deutlich über üblichen Marktwerten liegen. Ansprechpartner treten überzeugend und professionell auf, sind jedoch nicht real. Die Kommunikation erfolgt über deutsche Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen wie info@qam-ag(.)ch oder banking@qam-ag(.)ch. Ziel dieser Strategie ist es, Vertrauen aufzubauen und hohe Einzahlungen zu erreichen. Eine echte Investition findet jedoch nicht statt.

Wenn die Auszahlung verlangt wird

Sobald Anleger ihr Geld zurückfordern, ändern sich die Bedingungen. Plötzlich werden zusätzliche Kosten verlangt, etwa angebliche Steuern, Gebühren oder Sicherheitsleistungen. Jede weitere Zahlung führt lediglich zu neuen Forderungen, ohne dass eine Auszahlung erfolgt. Dieses Vorgehen ist typisch für Anlagebetrug und erfüllt in der Regel die Voraussetzungen der §§ 263, 264a StGB.

Wohin fließt das Geld?

Die eingezahlten Beträge wurden nachweislich auf Konten bei Banken in Polen überwiesen. Dabei handelt es sich nicht um individuelle Anlagekonten, sondern um Konten, die Teil eines Netzwerks sind. In diesem Zusammenhang kommt regelmäßig auch der Straftatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) in Betracht. Diese Konten spielen eine zentrale Rolle, da ohne sie die Abwicklung des Betrugs nicht möglich wäre – genau hier setzen rechtliche Maßnahmen an.

Verantwortliche hinter den Konten

Die Struktur der Täter ist arbeitsteilig organisiert. Hinter den Konten stehen häufig wirtschaftlich aktive Einheiten, die als Teil eines Geldwäschesystems fungieren. Gegen diese Kontoinhaber können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, insbesondere aus § 812 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. In der Praxis ergeben sich daraus oft konkrete Möglichkeiten, Gelder zurückzuholen.

Rechtliche Bewertung

Wer gezielt falsche Tatsachen vorspiegelt, um sich das Vermögen anderer anzueignen, erfüllt den Tatbestand des Anlagebetrugs. Genau dieses Muster ist hier erkennbar. Zusätzlich werden Finanzdienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis angeboten, was gegen § 32 KWG verstößt. Auch gesetzliche Informationspflichten nach § 5 DDG werden nicht eingehalten. Insgesamt ergibt sich das Bild eines professionell organisierten Betrugssystems.

Obacht, wichtiger Hinweis

Wer Gelder aus solchen Strukturen zurückerhält, kann unter Umständen selbst mit dem Vorwurf der Geldwäsche konfrontiert werden. Daher sollten entsprechende Schritte stets rechtlich geprüft und begleitet werden. Erfahrungsgemäß ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend.

Konkrete Handlungsschritte

  • Keine weiteren Überweisungen tätigen 
  • Sämtliche Unterlagen und Kommunikation sichern 
  • Strafanzeige erstatten 
  • Einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, um Geldflüsse nachzuverfolgen 

Möglichkeiten zur Rückforderung

RESCH Rechtsanwälte ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Die Kanzlei identifiziert die Empfänger der Geldströme und setzt Ansprüche konsequent durch.

Wenn Sie Ihr investiertes Geld von der Plattform QUBE Asset Management zurückfordern möchten, empfiehlt sich der nächste Schritt über eine rechtliche Beratung. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf der Website. Eine Prüfung Ihres Falls zeigt, welche Maßnahmen jetzt sinnvoll sind.

 

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