Die Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt aktuell vor der Website panthera-gmbh(.)com. Besonders brisant: Es besteht der Verdacht eines Identitätsmissbrauchs zu Lasten eines real existierenden Unternehmens. Anleger sollten daher äußerste Vorsicht walten lassen.
Rechtsanwalt Knut Oelschig warnt vor derartigen Konstruktionen und unterstützt geschädigte Anleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
BaFin: Identitätsdiebstahl bei panthera-gmbh(.)com
Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website panthera-gmbh(.)com unbefugt den Namen einer tatsächlich existierenden Gesellschaft verwenden.
Typische Merkmale eines solchen Identitätsmissbrauchs:
- Nutzung eines echten Firmennamens
- Verwendung realer Adress- oder Registerdaten
- täuschend echte Website
- angeblich seriöse Ansprechpartner
- tatsächlich keinerlei Verbindung zum echten Unternehmen
Ziel ist es, Vertrauen zu schaffen und Anleger zu Investitionen zu bewegen.
Erfahrungen von Anlegern – Auszahlung häufig verweigert
In Fällen von Identitätsdiebstahl berichten Geschädigte häufig über ähnliche Abläufe:
- Kontaktaufnahme über Telefon, E-Mail oder Messenger
- Versprechen sicherer und hoher Renditen
- Einzahlung auf Konten im In- und Ausland
- angebliche Gewinne werden angezeigt
- Auszahlung wird verzögert oder verweigert
- zusätzliche Gebühren werden verlangt
- Kontakt bricht ab
Solche Muster sind typisch für modernen Online-Anlagebetrug.
Identitätsmissbrauch – besonders gefährliche Betrugsform
Der Einsatz realer Firmennamen macht diese Betrugsmasche besonders perfide. Anleger glauben, mit einem seriösen Unternehmen zu investieren, während tatsächlich Betrüger im Hintergrund agieren.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist daher ausdrücklich darauf hin, Anbieter sorgfältig zu prüfen und bei Zweifeln keine Zahlungen zu leisten.
Schadensersatz möglich – Banken im Fokus
Auch bei Fällen von Identitätsmissbrauch bestehen häufig rechtliche Möglichkeiten zur Rückforderung der Gelder.
Rechtsanwalt Knut Oelschig prüft insbesondere:
- Ansprüche gegen Empfängerbanken
- Haftung von Zahlungsdienstleistern
- Rückbuchung bei Kreditkartenzahlungen
- Schadensersatz bei unerlaubten Finanzgeschäften
- strafrechtliche Verfolgung der Täter
Gerade bei Verstößen gegen Geldwäschevorschriften können Banken haftbar sein.
Kanzlei Oelschig vertritt zahlreiche Opfer von Anlagebetrug
Die Kanzlei von
hat bereits viele Mandanten in Fällen von Identitätsmissbrauch und Online-Trading-Betrug vertreten.
Typische Maßnahmen:
- Analyse der Zahlungsströme
- außergerichtliche Anspruchsschreiben
- Strafanzeigen
- gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
- Klagen gegen Banken und Zahlungsdienstleister
panthera-gmbh(.)com – jetzt handeln
Die Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zeigt, dass bei panthera-gmbh(.)com ein erhebliches Betrugsrisiko besteht.