Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht wenden sich bislang unbekannte Personen gezielt über WhatsApp-Gruppen und Direktnachrichten an deutsche Anlegerinnen und Anleger, um diese zu Einzahlungen über die App zu bewegen.
Besonders schwerwiegend ist, dass die Initiatoren der WhatsApp-Gruppen unter falscher Identität auftreten. Sie geben sich als angebliches amerikanisches Unternehmen „Payden & Rygel“ aus und verwenden dabei missbräuchlich den Namen sowie die Identitäten real existierender Mitarbeiter dieses Unternehmens. Nach Einschätzung der BaFin handelt es sich hierbei eindeutig um einen Identitätsmissbrauch, der gezielt zur Täuschung von Anlegern eingesetzt wird.
Die hinter der App „PayDenPro“ stehenden Anbieter verfügen über keine Erlaubnis der BaFin und unterliegen keiner behördlichen Aufsicht. Sie sind nicht berechtigt, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anzubieten.
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PayDenPro – Unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen über App und Messenger
Nach den Feststellungen der BaFin werden Anlegerinnen und Anleger über soziale Kommunikationskanäle systematisch dazu angehalten, die App „PayDenPro“ aus gängigen App-Stores herunterzuladen. Innerhalb der App sollen anschließend Handelsgeschäfte mit verschiedenen Finanzinstrumenten durchgeführt werden.
Aus rechtlicher Sicht ist dieses Vorgehen besonders problematisch. Der Vertrieb von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen über Messenger-Dienste und mobile Apps unterliegt in Deutschland denselben strengen gesetzlichen Anforderungen wie klassische Anlageangebote. Das Fehlen einer behördlichen Erlaubnis stellt daher einen gravierenden Verstoß gegen das Finanzaufsichtsrecht dar.
Hinzu kommt, dass die Betreiber der App nicht offenlegen, welche Gesellschaft tatsächlich hinter dem Angebot steht, wo sich der Unternehmenssitz befindet oder wer rechtlich verantwortlich ist. Für Anleger fehlt damit jede Transparenz über den tatsächlichen Vertragspartner.
PayDenPro – Rechtlicher Hintergrund der BaFin-Warnung
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt hierfür zwingend eine vorherige Erlaubnis der BaFin. Diese Erlaubnispflicht dient dem Schutz der Verbraucher und soll sicherstellen, dass Anbieter unter anderem:
- zuverlässig und fachlich geeignet sind,
- über tragfähige Geschäftsmodelle verfügen,
- ausreichende organisatorische und finanzielle Mittel vorhalten,
- sowie transparent über Risiken, Kosten und Verantwortlichkeiten informieren.
Die öffentliche Warnung der BaFin stützt sich im vorliegenden Fall auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG). Diese Norm erlaubt es der Finanzaufsicht, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass unerlaubte Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betrieben werden.
Nach dem derzeitigen Stand liegt für die über PayDenPro angebotenen Tätigkeiten keine entsprechende Erlaubnis vor.
PayDenPro – Identitätsmissbrauch als zentrales Täuschungsmittel
Besonders gravierend ist der von der BaFin festgestellte Identitätsmissbrauch unter Bezugnahme auf „Payden & Rygel“. In der anwaltlichen Praxis ist dieses Vorgehen ein bekanntes Muster bei betrugsnahen Anlageangeboten. Der gute Ruf eines real existierenden Unternehmens wird gezielt instrumentalisiert, um Vertrauen zu schaffen und Zweifel bei potenziellen Anlegern zu unterdrücken.
Die missbräuchliche Verwendung realer Namen und angeblicher Mitarbeiter verstärkt diesen Effekt erheblich. Für Außenstehende ist häufig kaum erkennbar, dass keinerlei rechtliche oder wirtschaftliche Verbindung zu dem tatsächlichen Unternehmen besteht. Vertragliche Ansprüche lassen sich aus solchen Konstruktionen regelmäßig nicht gegen das missbrauchte Unternehmen durchsetzen.
PayDenPro – Risiken für Anlegerinnen und Anleger
Mit der Nutzung der App PayDenPro sind aus rechtlicher Sicht erhebliche Risiken verbunden. Diese werden häufig erst deutlich, wenn bereits Einzahlungen erfolgt sind.
Ein zentrales Risiko liegt im vollständigen Verlust des investierten Kapitals. Da keine behördliche Aufsicht besteht, greifen weder Einlagensicherungssysteme noch Anlegerentschädigungseinrichtungen. Eingezahlte Gelder sind rechtlich nicht abgesichert.
Hinzu kommt die fehlende Transparenz über Zahlungswege und Geldflüsse. Zahlungen erfolgen häufig über ausländische Konten, Zahlungsdienstleister oder Kryptowallets, ohne dass nachvollziehbar offengelegt wird, wer wirtschaftlich hinter den Empfängern steht. Dies erschwert spätere Rückforderungsansprüche erheblich.
Aus anwaltlicher Erfahrung zeigt sich zudem regelmäßig, dass innerhalb solcher Apps angezeigte Gewinne oder Kontostände keine reale wirtschaftliche Grundlage haben. Sie dienen allein dazu, weitere Einzahlungen zu provozieren. Reale Auszahlungen scheitern häufig an angeblichen Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen, die vorab verlangt werden.
PayDenPro – Typische Struktur app-basierter Betrugsmodelle
Auch im Zusammenhang mit PayDenPro lassen sich typische Strukturen erkennen, die aus einer Vielzahl vergleichbarer Sachverhalte aus der anwaltlichen Praxis bekannt sind. Diese Strukturen sind regelmäßig nicht zufällig, sondern gezielt darauf ausgerichtet, Vertrauen aufzubauen, Hemmschwellen für Einzahlungen zu senken und eine kritische rechtliche Einordnung durch Anlegerinnen und Anleger möglichst lange zu verhindern. Messenger-Dienste wie WhatsApp ersetzen dabei bewusst klassische Beratungsgespräche oder schriftliche Vertragsunterlagen, während die App selbst den Eindruck eines technisch ausgereiften und professionell organisierten Handelssystems vermitteln soll.
Ein zentrales Element dieser Struktur ist die Kommunikation über geschlossene Messenger-Gruppen. Innerhalb dieser Gruppen treten angebliche Experten, Analysten oder Betreuer auf, die ihre Kompetenz durch Fachbegriffe, Marktkommentare oder scheinbar präzise Prognosen unterstreichen. Für die Teilnehmer entsteht dadurch der Eindruck einer exklusiven Gemeinschaft mit privilegiertem Zugang zu besonderen Informationen. Aus rechtlicher Sicht ist jedoch festzuhalten, dass eine solche Kommunikation weder eine ordnungsgemäße Anlageberatung ersetzt noch den gesetzlichen Informations- und Dokumentationspflichten entspricht, die für regulierte Finanzdienstleister zwingend gelten.
Charakteristisch ist zudem die emotionale Ansprache der Gruppenmitglieder. Beiträge werden häufig so gestaltet, dass sie positive Erwartungen wecken, Erfolgserlebnisse suggerieren und Zweifel gezielt entkräften sollen. Kritische Nachfragen werden entweder relativiert oder durch beschwichtigende Aussagen über angebliche Sicherheitsmechanismen, Erfahrung der Betreiber oder bisherige Erfolge beantwortet. Diese Form der Kommunikation dient weniger der sachlichen Information als vielmehr der psychologischen Beeinflussung.
Ein weiteres typisches Merkmal ist der bewusste Einsatz von Gruppendruck. Innerhalb der Chats berichten angebliche Teilnehmer von hohen Gewinnen, erfolgreichen Trades oder schnellen Auszahlungen. Diese Erfolgsgeschichten sind aus rechtlicher Sicht nicht überprüfbar und dienen regelmäßig dazu, bei anderen Gruppenmitgliedern das Gefühl zu erzeugen, eine einmalige Gelegenheit zu verpassen, wenn sie nicht ebenfalls investieren. In vielen Fällen handelt es sich bei diesen Berichten um fingierte Inhalte oder um Beiträge von Personen, die in das System eingebunden sind.
Hinzu kommt der zeitliche Entscheidungsdruck, der gezielt aufgebaut wird. Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, innerhalb kurzer Fristen zu handeln, etwa um an bestimmten Trades, exklusiven Programmen oder vermeintlich besonders lukrativen Marktphasen teilzunehmen. Aus juristischer Sicht ist diese Vorgehensweise besonders problematisch, da seriöse und regulierte Anbieter ausreichend Zeit für Entscheidungen einräumen und nicht mit künstlicher Verknappung oder Fristsetzungen arbeiten.
Die App selbst übernimmt dabei eine zentrale Rolle. Sie vermittelt durch grafische Darstellungen, Charts, Kontostände oder angebliche Transaktionshistorien den Eindruck realer Handelsaktivitäten. Für Nutzer ist häufig nicht erkennbar, ob diesen Anzeigen tatsächliche Marktgeschäfte zugrunde liegen oder ob es sich lediglich um simulierte Darstellungen handelt. In zahlreichen vergleichbaren Fällen zeigt sich, dass die App primär der Visualisierung angeblicher Erfolge dient und keine reale Handelsplattform im aufsichtsrechtlichen Sinne darstellt.
PayDenPro – Handlungsempfehlungen für Betroffene
Personen, die über WhatsApp-Gruppen oder die App PayDenPro kontaktiert wurden oder bereits Zahlungen geleistet haben, sollten:
- den Kontakt zu den Initiatoren unverzüglich abbrechen,
- keine weiteren Einzahlungen oder Kryptotransfers vornehmen,
- die App nicht weiter nutzen und keine sensiblen Daten preisgeben,
- sämtliche Chatverläufe, Zahlungsnachweise und Screenshots sichern,
- zeitnah eine rechtliche Prüfung möglicher Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche veranlassen.
Gerade bei Identitätsmissbrauch und unerlaubten Geschäften ist ein schnelles Vorgehen entscheidend.
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Häufige Fragen zu PayDenPro
Ist die App PayDenPro von der BaFin zugelassen?
Nein. Nach den Feststellungen der BaFin liegt keine Erlaubnis vor.
Besteht eine Verbindung zu Payden & Rygel?
Nein. Die BaFin weist ausdrücklich auf einen Identitätsmissbrauch hin.
Warum warnt die BaFin öffentlich vor der App?
Weil der Verdacht besteht, dass unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.
Sind Einzahlungen über die App abgesichert?
Nein. Es besteht weder Einlagensicherung noch gesetzlicher Anlegerschutz.
Was sollte ich jetzt tun?
Kontakt abbrechen, keine weiteren Zahlungen leisten und frühzeitig rechtlichen Rat einholen.