Immer mehr Verbraucher berichten von problematischen Erfahrungen mit hochpreisigen Online-Coaching-Angeboten. Besonders häufig fällt in diesem Zusammenhang der Name JS Digital. Die Kanzlei Rechtsanwalt Knut Oelschig hat sich auf die rechtliche Prüfung solcher Coaching-Verträge spezialisiert und vertritt bereits Mandanten, die Verträge mit JS Digital abgeschlossen haben.
Online-Coaching ohne behördliche Genehmigung?
Nach den der Kanzlei vorliegenden Unterlagen handelt es sich bei den Angeboten von JS Digital um Online-Coaching- und Fernunterrichtsleistungen, die vollständig digital erbracht werden. In mehreren Fällen bestehen erhebliche Zweifel, ob für diese Angebote die erforderliche behördliche Genehmigung vorliegt.
Fehlt eine solche Zulassung, können Verträge unwirksam oder widerruflich sein – mit der Folge, dass bereits gezahlte Beträge vollständig zurückgefordert werden können.
Coaching-Verträge über 50.000 Euro – ohne entsprechende Gegenleistung?
Mandanten berichten übereinstimmend, dass ihnen Verträge mit einem Volumen von rund 50.000 Euro vorgelegt wurden. Die Verträge werden häufig:
- in telefonischen Verkaufsgesprächen angebahnt
- unter erheblichem zeitlichen Druck abgeschlossen
- digital (z. B. per DocuSign) unterschrieben
Nach Darstellung der Betroffenen werden die versprochenen Leistungen anschließend nicht oder nur unzureichend erbracht. Dazu zählen u. a.:
- fehlende oder kaum erreichbare persönliche Betreuung
- ausbleibende 1:1-Coachings
- standardisierte Videoinhalte statt individueller Beratung
- nicht funktionierende Werbekonten oder Kampagnen
Finanzierung über Kredite – zusätzliche Kosten für Betroffene
Besonders problematisch: In mehreren Fällen wurde den Kunden nahegelegt oder aktiv vermittelt, Kreditverträge zur Finanzierung des Coachings abzuschließen.
Dies führt dazu, dass Betroffene:
- nicht nur 50.000 Euro für das Coaching zahlen
- sondern zusätzlich Zinsen, Gebühren und Vermittlungskosten tragen
- teilweise langfristige Kreditverpflichtungen eingehen
Die Kanzlei Oelschig prüft in diesen Fällen nicht nur den Coaching-Vertrag, sondern auch die rechtliche Angreifbarkeit der vermittelten Kreditverträge.
Ihre Rechte: Widerruf, Rückabwicklung, Schadensersatz
Betroffene haben – je nach Einzelfall – gute rechtliche Ansatzpunkte, insbesondere:
- Widerruf des Coaching-Vertrags
- Rückforderung der vollen 50.000 Euro zzgl. Zinsen
- Anfechtung wegen Täuschung oder Überrumpelung
- Schadensersatzansprüche
- Prüfung strafrechtlicher Tatbestände
Rechtsanwalt Oelschig verfolgt dabei konsequent das Ziel der vollständigen wirtschaftlichen Rückabwicklung.
Kanzlei Oelschig – Erfahrung mit Online-Coaching-Fällen
Die Kanzlei Rechtsanwalt Knut Oelschig ist bundesweit tätig und verfügt über Erfahrung mit hochpreisigen Coaching-, Beratungs- und Online-Verträgen.
Aktuell werden bereits Mandate gegen JS Digital geprüft und außergerichtlich sowie gerichtlich verfolgt.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Wenn Sie:
- einen Vertrag mit JS Digital abgeschlossen haben
- 50.000 Euro oder mehr gezahlt haben
- Leistungen nicht wie versprochen erhalten
- oder zur Finanzierung einen Kredit aufnehmen mussten
lassen Sie Ihren Fall unverbindlich rechtlich prüfen.
Rechtsanwalt Knut Oelschig
Fachanwaltliche Expertise im Zivil- und Vertragsrecht
📍 Traunstein – bundesweit tätig