Jones & Rossmann - Recovery Scam durch Fake Kanzlei

07.12.2025 170 Mal gelesen
Jones & Rossmann – Vorsicht vor angeblicher Kanzlei mit „Recovery Scam“ bei Bitcoin-Anlagen

Immer häufiger wenden sich Geschädigte an unsere Kanzlei, die nach einem bereits erlittenen Kryptobetrug ein zweites Mal ins Visier dubioser „Rückhol-Dienstleister“ geraten. Ein aktueller Fall betrifft eine angebliche Kanzlei mit der Bezeichnung „Jones & Rossmann – Solicitors Ltd“, die unter dem Vorwand, verlorene Bitcoin-Guthaben zurückholen zu können, hohe „Gebühren“ und „Steuern“ verlangt – ohne dass je eine Auszahlung erfolgt.

Dabei wird gezielt der Eindruck einer britischen Anwaltskanzlei erweckt und mit angeblichen Behördenkontakten (u. a. britische Finanzbehörde, BaFin) gearbeitet. Nach der uns vorliegenden Schilderung handelt es sich um ein klassisches „Recovery Scam“-Modell, also einen Zweitbetrug an bereits geschädigten Anlegern.

Kanzlei Wilms – Unterstützung für Geschädigte von Jones & Rossmann

Kanzlei Wilms – Rechtsanwalt für Kryptobetrug, Online-Investmentbetrug & Recovery Scams
Telefon: +49 69 380 781 603
E-Mail: info@anwalt-wilms.de
Web: anwalt-wilms.de

Wie „Jones & Rossmann“ vorgeht – Schilderung eines Betroffenen

Ein Anleger wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem er von „Jones & Rossmann“ kontaktiert worden war. Das Vorgehen lässt sich – stark vereinfacht – wie folgt zusammenfassen:

  1. Kontaktaufnahme mit angeblicher „guter Nachricht“
    – „Jones & Rossmann“ meldet sich unaufgefordert per E-Mail.
    – Es wird behauptet, man habe Kenntnis von einer vor Jahren getätigten Bitcoin-Anlage, die sich inzwischen auf einen Betrag von knapp 98.682 EUR „amortisiert“ habe.
    – Zugleich wird angeboten, diese Summe für den Anleger „zurückzuholen“.
  2. Erste Zahlung zur „Legitimation“
    – Der Betroffene soll zunächst 250,00 EUR zahlen, angeblich um seine Identität und Berechtigung zu prüfen.
    – Es wird zugesichert, dieser Betrag werde wieder erstattet.
  3. Angebliche Umwandlung in Euro & „Steuern“
    – In weiteren E-Mails wird behauptet, die Kryptowährung sei bereits in Euro umgewandelt worden.
    – Anschließend sollen 20 % Steuern an eine britische Finanzbehörde gezahlt worden sein.
    – Es verbleibe – angeblich – ein auszuzahlender Betrag von rund 78.746 EUR, der nun „nur noch freigegeben“ werden müsse.
  4. Vorgeschobene BaFin-Beteiligung und „Legalisierungsnachweis“
    – Es wird weiter behauptet, der Betrag sei zur Sicherheit an die BaFin überwiesen und dort zunächst gesperrt.
    – Zur „Legalisierung“ verlange die BaFin angeblich einen „Legalisierungsnachweis“ in Höhe von 10 % – also nochmals rund 7.875 EUR, damit das Geld freigegeben werde.
    – Auch diese Zahlung soll der Anleger aus eigenen Mitteln leisten.
  5. „Sondergebühr“ für im Ausland ansässige Anleger
    – Zusätzlich wird eine weitere angebliche Gebühr der britischen Finanzbehörde verlangt, da der Anleger nicht in Großbritannien ansässig sei.
    – In dem uns geschilderten Fall belief sich diese Forderung auf 9.250 EUR.
    – Es wird Druck aufgebaut: Nach Mitteilung der Kontoverbindung habe man nur 3 Tage Zeit, die Überweisung vorzunehmen, ansonsten werde der Betrag angeblich wieder an die britische Finanzbehörde zurückgeführt.
  6. Scheinbare Seriosität durch Dokumente und Erklärungen
    – Der Betroffene forderte Nachweise und erhielt diverse Unterlagen, die auf den ersten Blick wie offizielle Bestätigungen und Registrierungen wirken.
    – Eine nähere Recherche ergab jedoch:
    • „Jones & Rossmann – Solicitors Ltd“ ist nicht als reguliertes Unternehmen bei der FCA (Financial Conduct Authority) registriert.
    • Die Behauptung, man unterstehe „direkt dem Finanzministerium“ und werde von dort bezahlt, ist rechtlich und tatsächlich nicht nachvollziehbar.
    • Eine Nachfrage bei der BaFin führte zur klaren Einschätzung: Verdacht auf Betrug.

Der Betroffene hatte bereits zwei Teilzahlungen geleistet, konnte jedoch die letzte geforderte Zahlung in Höhe von 9.250 EUR – glücklicherweise – stoppen, nachdem der Betrugsverdacht bestätigt wurde.

Typische Warnsignale bei „Jones & Rossmann“ und ähnlichen Recovery Scams

Die uns bekannte Vorgehensweise weist typische Merkmale von Recovery-Betrügern auf:

  • Unaufgeforderte Kontaktaufnahme mit dem Hinweis auf alte Bitcoin- oder Trading-Anlagen, die „wiedergefunden“ worden seien.
  • Versprechen sehr hoher Auszahlungsbeträge (oft 5-stellig oder 6-stellig).
  • Schrittweise Eskalation:
    1. kleine „Prüfgebühr“ / „Legitimationsgebühr“,
    2. „Steuern“,
    3. „Legalisierungsnachweis“,
    4. „Gebühr für im Ausland ansässige Personen“.
  • Verwendung von Behördennamen (BaFin, britische Finanzbehörde, „Steuerbehörde“) ohne reale Beteiligung dieser Institutionen.
  • Zeitdruck („3 Tage Frist“, sonst verfällt alles).
  • Der angebliche Auszahlungsbetrag wird zu keinem Zeitpunkt tatsächlich überwiesen.

Wer bereits auf einer betrügerischen Plattform Geld verloren hat, ist emotional belastet und hofft verständlicherweise auf Rettung – genau darauf zielen solche Konstrukte ab.

Rechtliche Einordnung – Betrug und Missbrauch von Behördennamen

Die geschilderte Vorgehensweise begründet aus unserer Sicht den Verdacht auf:

  • Betrug (§ 263 StGB)
    – Vorspiegelung falscher Tatsachen (existierender Auszahlungsanspruch, Beteiligung von BaFin und britischer Finanzbehörde, angeblich bereits hinterlegte Gelder).
    – Veranlassung des Geschädigten zu wiederholten Zahlungen.
    – Kein erkennbarer Wille, die versprochene Auszahlung jemals vorzunehmen.
  • Recovery Scam / Zweitbetrug
    – Es wird gezielt an bestehende Schadensfälle (frühere Bitcoin-Investments) angeknüpft.
    – Ziel ist es, aus der Notlage des bereits Geschädigten nochmals Kapital zu schlagen.
  • Mögliche Verstöße gegen Aufsichts- und Registrierungsregeln
    – Auftreten als vermeintliche Kanzlei bzw. „Solicitors Ltd“ ohne erkennbare Zulassung bei der zuständigen britischen Aufsicht.
    – Nutzung des Namens der BaFin ohne tatsächliche Einbindung der Behörde.

Jones & Rossmann - Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer E-Mails, Schreiben oder Anrufe von „Jones & Rossmann“ oder ähnlich auftretenden Recovery-Firmen erhalten hat, sollte folgende Schritte beachten:

  1. Keine Zahlungen mehr leisten
    – Weder „Steuern“ noch „Legalisierungsgebühren“ oder „Auslandsgebühren“ per Überweisung oder Krypto zahlen.
  2. Kommunikation und Dokumente sichern
    – E-Mails, Anhänge, Screenshots, angebliche Verträge, Zahlungsaufforderungen, Kontodaten.
    – Diese Unterlagen sind für Strafanzeige und zivilrechtliche Schritte wichtig.
  3. Spezialisierte anwaltliche Unterstützung einholen
    – zur geordneten Beweissicherung,
    – zur Prüfung von Rückforderungsmöglichkeiten.

Jones & Rossmann - Unterstützung durch Kanzlei Wilms

Wenn Sie Schreiben oder E-Mails von „Jones & Rossmann“ erhalten haben oder bereits Zahlungen geleistet wurden, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden:

Kanzlei Wilms – Rechtsanwalt für Kryptobetrug, Online-Investmentbetrug & Recovery Scams
Telefon: +49 69 380 781 603
E-Mail: info@anwalt-wilms.de
Web: anwalt-wilms.de

Kurz-Zusammenfassung

  • „Jones & Rossmann – Solicitors Ltd“ tritt als angebliche britische Kanzlei auf, die alte Bitcoin-Anlagen „zurückholen“ will.
  • In Wahrheit werden schrittweise immer höhere Zahlungen für angebliche Steuern, Legalisierungsnachweise und Auslandsgebühren verlangt.
  • Die BaFin hat nach telefonischer Auskunft gegenüber einem Betroffenen selbst auf einen Betrugsverdacht hingewiesen.
  • Es handelt sich um ein typisches Recovery-Scam-Modell: bereits Geschädigte sollen ein zweites Mal zahlen.
  • Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten, Beweise sichern und anwaltlichen Rat einholen.