Fond Invest Capital (https://fondinvestcapital.com/) - Vorsicht Betrug

04.12.2025 634 Mal gelesen
Fond Invest Capital, Web: fondinvestcapital.com, E-Mail: support@fondinvestcapital.com, angeblicher Sitz: United Kingdom. Anwalt warnt!

Fond Invest Capital tritt im Internet als internationale Investment- und Vermögensverwaltungseinheit auf und wirbt mit professionellen Handelslösungen, hoher Expertise und renditestarken Anlagestrategien. Nutzer können Konten über die Website eröffnen, Kapital einzahlen und sollen anschließend am Handel mit Finanzinstrumenten oder Kryptowerten teilnehmen können.

Die genannten Merkmale entsprechen jedoch einem risikobehafteten Muster, wie es bereits bei nicht regulierten Plattformen mehrfach dokumentiert wurde. Insbesondere die Behauptung eines Sitzes im Vereinigten Königreich ist ohne belastbare Nachweise nicht überprüfbar und wird häufig genutzt, um Seriosität vorzutäuschen. Anleger sollten daher höchste Vorsicht walten lassen, wenn Handelsumgebungen ohne eindeutige aufsichtliche Registrierung oder transparente Unternehmensangaben auftreten.

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Ablaufmuster – wie Fond Invest Capital gegenüber Nutzern erscheint

1. Professionelle Außendarstellung und Hochglanz-Marketing
Bereits auf den ersten Blick wird ein professioneller Auftritt erzeugt. Versprochen werden stabile Renditen, algorithmisches Trading und Zugang zu internationalen Märkten. Solche Aussagen sollen Vertrauen schaffen, doch sie ersetzen keine regulatorische Kontrolle.

2. Kontoeröffnung und Kapitalzuführung
Interessenten werden zur Registrierung aufgefordert und erhalten nach kurzer Freischaltung Zugriff auf ein Handelskonto. Die Einzahlung erfolgt typischerweise per Kreditkarte, Banktransfer oder Kryptowährung. Eine sichere Vermögensverwahrung kann bei nicht regulierten Stellen jedoch nicht gewährleistet werden.

3. Scheinbare Performancegewinne im Dashboard
Auf den Benutzeroberflächen werden häufig wachsende Portfoliowerte angezeigt. Solche Gewinne können technisch simuliert sein. Testauszahlungen funktionieren mitunter in Kleinstbeträgen, um Vertrauen aufzubauen.

4. Nachzahlungen, Gebühren und Bonusmodelle
Bei Auszahlungsversuchen verlangen vergleichbare Plattformen häufig zusätzliche Zahlungen – etwa „Freigabegebühren“, „Steuern“, „Spread-Loss-Compensation“ oder „Konto-Upgrades“. Derartige Forderungen sind ein zentrales Warnsignal.

5. Auszahlungsverweigerung und Abbruch der Kommunikation
Sobald Nutzer größere Beträge abheben möchten, geraten Anträge ins Leere. Kontakte reagieren nicht mehr oder verweisen auf immer neue Zahlungsanforderungen. Im Endstadium verschwinden Konten, Logins funktionieren nicht mehr oder die Website wird unter neuer Domain weitergeführt.

Fond Invest Kapital - Erfahrungsbericht

Unsere Kanzlei wurde von einem Mandanten kontaktiert, der nach eigenen Angaben bei dem Anbieter Fond Invest Kapital einen Betrag von rund 20.000 € investiert hatte. Im weiteren Verlauf wurde ihm mitgeteilt, sein Investment habe einen erheblichen Gewinn erzielt. Der angebliche Kontostand belief sich auf rund 73.098 €, später wurde eine Gesamtauszahlung von etwa 80.000 € in Aussicht gestellt.

Voraussetzung für die Auszahlung sei – so die Darstellung des Anbieters – die vorherige Zahlung einer Provision in Höhe von 15.350 €. Erst nach Eingang dieser Provision solle die Auszahlung erfolgen. Als persönlicher Ansprechpartner trat ein angeblicher „Senior Konto Manager“ mit dem Namen Frank Gerald Hart auf.

Der Mandant wandte sich an unsere Kanzlei, da erhebliche Zweifel an der Seriosität des Vorgehens bestanden und insbesondere die Frage im Raum stand, ob nach Zahlung der Provision tatsächlich mit einer Auszahlung zu rechnen ist.

Angebliche FCA-Registrierung als Vertrauensargument

Im Rahmen der Kommunikation wurde gegenüber dem Mandanten angegeben, Fond Invest Kapital sei in Großbritannien bei der Financial Conduct Authority (FCA) registriert, unter Angabe einer Registrierungsnummer sowie einer bekannten Londoner Geschäftsadresse (30 St. Mary Axe, EC3A 8BF).

Aus anwaltlicher Erfahrung ist hervorzuheben, dass die bloße Berufung auf eine ausländische Finanzaufsicht häufig gezielt eingesetzt wird, um Vertrauen zu schaffen. Entscheidend ist jedoch nicht die bloße Behauptung einer Registrierung, sondern:

  • ob der Anbieter tatsächlich unter dem genannten Namen im FCA-Register geführt wird,
  • ob er für konkrete Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen autorisiert ist,
  • und ob die angebotenen Leistungen vom Umfang der Genehmigung gedeckt sind.

In vergleichbaren Fällen zeigt sich regelmäßig, dass entweder gar keine Autorisierung besteht, oder dass vorhandene Registrierungen missbräuchlich verwendet werden (z. B. durch Namensähnlichkeit oder Identitätsmissbrauch real existierender Unternehmen).

Typisches Muster: „Gewinn ja – Auszahlung nur gegen Vorabzahlung“

Der geschilderte Sachverhalt entspricht in zentralen Punkten einem klassischen Betrugsmuster, das unserer Kanzlei aus zahlreichen Mandaten bekannt ist:

  • Zunächst wird eine reale Einzahlung akzeptiert, um Vertrauen aufzubauen.
  • Anschließend werden auf einer Plattform oder per Mitteilung hohe Buchgewinne dargestellt.
  • Eine Auszahlung wird grundsätzlich zugesagt, jedoch an zusätzliche Zahlungen geknüpft, etwa:
    • Provisionen,
    • „Erfolgsgebühren“,
    • angebliche Steuern,
    • Freischaltungs- oder Liquiditätsgebühren.

Rechtlich und wirtschaftlich auffällig ist dabei, dass diese Forderungen stets vor Auszahlung verlangt werden und häufig in keinem nachvollziehbaren Verhältnis zur ursprünglichen Einlage stehen. Im vorliegenden Fall sollte die zusätzliche Zahlung nahezu die Höhe der ursprünglichen Investition erreichen.

Wo stockt die Auszahlung erfahrungsgemäß?

Nach der Erfahrung unserer Kanzlei liegt das entscheidende Problem regelmäßig nicht in einer technischen Verzögerung, sondern darin, dass:

  1. Nach Zahlung der Provision keine Auszahlung erfolgt, sondern
  2. neue Gründe für weitere Zahlungen konstruiert werden (z. B. angebliche Steuern, neue Compliance-Prüfungen, Wechselkurskosten), oder
  3. der Kontakt plötzlich abbricht bzw. der „Broker“ nicht mehr erreichbar ist.

In vielen Fällen wird die Auszahlung dauerhaft verweigert, ohne dass der Anleger rechtlich durchsetzbare Ansprüche realisieren kann, da:

  • kein wirksamer Vertrag mit einem regulierten Anbieter besteht,
  • der Sitz und die handelnden Personen nicht greifbar sind,
  • und die Gelder bereits weitertransferiert wurden.

Einschätzung zur Rolle des „Kontaktbrokers“

Die Benennung eines persönlichen „Senior Konto Managers“ ist ebenfalls ein typisches Element solcher Konstruktionen. In zahlreichen Fällen stellt sich später heraus, dass:

  • die verwendeten Namen frei erfunden oder gestohlen sind,
  • keine ladungsfähige Anschrift der handelnden Person existiert,
  • und keinerlei haftbare Verantwortliche benannt werden können.

Eine tatsächliche persönliche Verantwortung oder Regulierung dieser Personen besteht regelmäßig nicht.

Fond Invest Kapital – erhebliche Gefahren für Anleger

Für Wertpapier- und Finanzdienstleistungen besteht eine zwingende Erlaubnispflicht. Eine fehlende Registrierung bedeutet in der Praxis:

– keine staatliche Aufsicht
– keine Einlagensicherung
– keine gesicherte Geldrückführung
– hohes Risiko eines Totalverlustes
– Missbrauch persönlicher Daten möglich

Gerade bei Plattformen, die angeblich im Ausland – insbesondere im Vereinigten Königreich – ansässig sind, kann eine Rechtsdurchsetzung erheblich erschwert oder praktisch unmöglich sein.

Fond Invest Kapital - Hinweise für Anleger und Betroffene

Wer bereits Gelder investiert hat oder aktuell zur Einzahlung aufgefordert wird, sollte unverzüglich reagieren:

– keine weiteren Zahlungen leisten
– Kommunikationsverläufe, Zahlungsbelege und Dashboard-Screenshots sichern
– keine Fernzugriff-Software installieren
– rechtliche Prüfung einholen, um Rückforderungsmöglichkeiten zu bewerten
– sensibel mit persönlichen Daten umgehen

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