1. Aktuelle Sachlage – Was die BaFin warnt
Die BaFin hat am 12. September 2025 öffentlich gewarnt, dass die Website „digitalbanking.cc“ bzw. Plattformen unter dem Namen DigitalBanking von unbekannten Betreibern ohne erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten könnten.
Weiterhin weist die BaFin allgemein auf die Gefahr hin, dass unlizenzierte Anbieter über Social Media, Messenger oder vermeintlich regulierte Plattformen Anlegerinnen und Anleger ansprechen.
Damit liegt bei DigitalBanking und vergleichbaren Angeboten ein hohes Risiko für einen betrügerischen Geschäftsbetrieb vor – insbesondere, wenn:
- keinerlei Impressum oder Betreiberangaben vorliegen;
- mit unrealistisch hohen Renditen geworben wird;
- Auszahlungen nicht möglich sind oder vermeintliche „Gebühren“ nachgefordert werden;
- es keine erkennbare Lizenzierung bzw. Aufsicht gibt.
2. Konkrete Hinweise auf “Investing-in.ltd” & ähnliche Angebote
Plattformen mit Namen wie “Investing-in”, „Investing-in.ltd“, „Investing-in-X“ weisen regelmäßig die oben genannten Warnzeichen auf (keine Lizenzierung, Auszahlungsprobleme, hoher Druck auf Einzahlung).
Sollten Sie bei „Investing-in.ltd“ investiert haben bzw. Aufforderungen zu Nachzahlungen, Gebühren oder Weiterleitung auf Kryptowährungen erhalten, ist große Vorsicht geboten.
3. Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Wenn Sie Opfer eines solchen Angebots geworden sind – z. B. bei DigitalBanking oder Investing-in.ltd – so bietet sich folgender Ablauf über unsere Kanzlei an:
- Kostenfreie Erstprüfung Ihrer Unterlagen: Zahlungsnachweise, Kontoauszüge, Screenshots der Plattform/App, Chat-/Messenger-Verläufe.
- Prüfung, ob es sich um ein unerlaubtes Finanzdienstleistungsgeschäft handelt (z. B. ohne BaFin-Erlaubnis) – damit verbunden sind zivil- und strafrechtliche Handlungsmöglichkeiten.
- Prüfung von Rückforderungsansprüchen gegenüber Bank oder Zahlungsdienstleister (z. B. Rücküberweisung, Anfechtung).
- Gegebenenfalls Einleitung von Straf- oder Bußgeldverfahren, Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden.
- Bundesweite Betreuung durch Rechtsanwalt Knut Oelschig – mit hoher Fall-Erfahrung im Bereich Online-Investment-Betrug.
4. Warum Sie jetzt handeln müssen
- Je länger gewartet wird, desto schwieriger wird es, Rückflüsse nachzuverfolgen oder Beweismittel zu sichern (z. B. gelöschte Chats, veränderte Konten).
- Plattformen wechseln häufig Domains, Betreiberfirmen tauchen unter anderen Namen wieder auf – je früher Sie aktiv werden, desto höher die Rückhol-Chancen.
- Die Kanzlei Oelschig betreut bereits zahlreiche Mandanten in vergleichbaren Fällen – dadurch profitieren Sie von Erfahrungswerten und einer schnellen Mandatsaufnahme.
5. Was Sie sofort tun sollten
- Überweisen Sie keinen weiteren Cent an DigitalBanking / Investing-in.ltd – insbesondere nicht als „Gebühr“, „Steuer“, „Freischaltung“.
- Sichern Sie sofort alle relevanten Unterlagen: Screenshots, Emails, Zahlungsnachweise, Chatverläufe, App-Zugangsdaten (falls noch vorhanden).
- Dokumentieren Sie möglichst genau, wann, wieviel, auf welches Konto oder Wallet überwiesen wurde.
- Setzen Sie sich umgehend mit Rechtsanwalt Oelschig in Verbindung – je früher der Rechtsanwalt tätig wird, desto größer Ihre Rückhol-Chancen.
- Bleiben Sie aufmerksam: Vermeintliche „Support-Mitarbeiter“, „VIP-Gruppen“, „Handelssysteme mit Garantie“ – typische Warnzeichen für Betrugsangebote.
Fazit
Die BaFin-Warnung vor der Website DigitalBanking sowie die generelle Vorsicht vor Angeboten wie Investing-in.ltd verdeutlichen: Wenn Sie über solche oder ähnliche Plattformen investiert haben und nun vor Auszahlungsproblemen stehen oder zur Nachzahlung aufgefordert werden, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem unerlaubten bzw. betrügerischen Geschäft auszugehen.
Sichern Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich jetzt kostenfrei und unverbindlich von Rechtsanwalt Knut Oelschig beraten – kompetent, erfahren, bundesweit tätig.