Der Anfang ist gemacht! Vier namhafte Fondsgesellschaften zahlten auf die Vorlage von Kostenausweisen in Zivilprozessen Fondsgebühren zurück und übernahmen die Anwalts - und Verfahrenskosten vollständig. Als bundesweit erster Rechtsanwalt für Verbraucher geht Anwalt Jens Graf erfolgreich gegen ungerechtfertigte Gebühren von Kapitalverwaltungsgesellschaften vor. Dank erprobter Prozesspraxis erreichen Privatanleger die Erstattung oft über Jahre entzogenen Vermögens.
Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten sind nur wenige Angaben erforderlich. Sie lassen sich vollständig gewinnen aus den jährlichen Kostenberichten, von denen Sie je nach Anlagezeitraum bis zu sieben erhalten haben. Senden oder mailen Sie die entsprechenden Unterlagen oder Dateien an die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwalt in Düsseldorf. Oder von Ihnen gefertigte Ablichtungen ausgedruckter Mitteilungen oder PDF - Scans davon. Bei Fondsanlagen vor 2018 genügt zunächst Ihre Darstellung des Anlageverlaufs vom Erwerbszeitpunkt an. Ihre Schilderung ließe sich später z. B. mit einer vom Depotinstitut auch online zur Verfügung gestellten Umsatzaufstellung oder einem Journal des Depotverlaufs bis 31.12.2017 belegen.
Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Ihre persönliche Erfolgseinschätzung nebst Kostenübersicht und eine konkrete Empfehlung für die Umsetzung. Aufgrund der bereits vorhandenen und in weiteren laufenden Verfahren sich entwickelnden Prozesserfahrung wird Anwalt Graf meist eine zuverlässige Prognose des künftigen Prozessverlaufs möglich sein. So dass ein Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung empfehlenswert sein oder bei Bedarf ein Prozessfinanzierer Interesse an einer Fallbegleitung entwickeln wird. Bei einem unbedingten Klageauftrag gehört eine vorgerichtliche Geltendmachung der Herausgabeansprüche zum Leistungsumfang. An einer Vertretung durch Rechtsanwalt Jens Graf interessierte Anleger müssten deshalb nicht erst selbst mit einem Forderungsschreiben gegenüber der in Anspruch zu nehmenden Fondsverwaltung aktiv werden.
Nehmen Sie gern Kontakt auf oder informieren sich zum Thema hier und auf der Website der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwalt, Düsseldorf.
Düsseldorf, den 22.8.2025
Jens Graf, Rechtsanwalt
Alt - Niederkassel 14a, 40547 Düsseldorf
Telefon-Nr.: 0211 86322525
Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de
www.vermögensrekonstruktion.de
Fakten zu Rechtsanwalt Jens Graf:
Rechtsanwalt Graf ist ausschließlich im Kapitalanlagerecht tätig und vertritt die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet er als Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 35jährigen Erfahrung widmet er sich mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern und Privatinvestoren. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".