Neue Betrugswelle mit der GS Force: angebliche Körperschaftssteuer

Kapitalanlagerecht
25.07.2025 104 Mal gelesen
Die GS Force-Betrüger wechseln zwar ihre Taktik – das Ziel bleibt dasselbe: das Geld der Anleger. Lassen Sie sich nicht täuschen.

Die Betrüger hinter der Plattform GS Force entwickeln immer dreistere Maschen: Während sich viele Anleger noch mit den Folgen der Schein-IPOs herumschlagen, meldet sich nun eine neue Welle geschädigter Nutzer. Der Vorwurf: Angebliche Zahlungen von Körperschaftsteuer im Vorfeld einer Auszahlung werden verlangt – unter dem Deckmantel einer angeblich bevorstehenden Kapitalausschüttung.

 

Warnung vor neuer Masche: “Zahlung der Steuer als Voraussetzung für Auszahlung”

Betroffene berichten, dass ihnen über die GS Force App oder per E-Mail suggeriert wird, ihr investiertes Kapital oder gar vermeintliche Gewinne stünden kurz vor der Auszahlung – allerdings nur, wenn zunächst eine angebliche Körperschaftsteuer (häufig im Ausland) entrichtet wird. Die Beträge liegen nicht selten im vier- bis fünfstelligen Bereich. Dahinter steckt kein Finanzamt, sondern ein perfides Täuschungsmanöver – das nächste Kapitel im GS Force-Betrugssystem.

 

Rechtsanwalt Oelschig: „Einmalzahlung ist oft erst der Anfang“

 

„Wir beobachten derzeit eine klare Entwicklung: Betrüger setzen gezielt auf psychologischen Druck und fingierte Behördenanschreiben, um Anleger zu weiteren Zahlungen zu verleiten“, warnt Rechtsanwalt Oelschig, der zahlreiche Geschädigte der GS Force App vertritt. „Diese sogenannten Steuervorauszahlungen sind frei erfunden – sie dienen allein dazu, weiteres Geld aus den Opfern zu pressen.“


 

In vielen Fällen folgt auf die erste Zahlung ein weiterer Trick: Mal wird eine „Transaktionsgebühr“ fällig, mal angeblich ein Anti-Geldwäschezertifikat benötigt. Die Masche bleibt dieselbe: Immer neue Vorwände, um an noch mehr Geld zu kommen – doch echte Auszahlungen finden nie statt.

 

Was tun, wenn Sie betroffen sind?

 

Wer von GS Force kontaktiert wird – sei es mit Versprechungen zur Auszahlung, IPO-Beteiligungen oder steuerlichen Forderungen – sollte keinesfalls zahlen oder Daten preisgeben. Stattdessen empfiehlt sich die sofortige rechtliche Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei.


Rechtsanwalt Oelschig bietet Betroffenen eine erste rechtliche Einschätzung und unterstützt bei der:

 

  • - Strafrechtlichen Bewertung der Betrugshandlungen
  • - Dokumentation und Beweissicherung
  • - Einleitung zivilrechtlicher Schritte zur Rückforderung
  • - Strafanzeige und Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden


 

👉 Kostenlose Ersteinschätzung für Betroffene unter:

www.kanzlei-oelschig.de