Immer mehr Betroffene melden sich bei der Kanzlei Oelschiug, nachdem sie durch die Nutzung der sogenannten „GS Force App“ Opfer eines raffiniert inszenierten Anlagebetrugs geworden sind. Unsere Kanzlei vertritt bereits einige Mandanten in dieser Sache – die Muster sind immer ähnlich, die Schäden oft erheblich.
Was steckt hinter der GS Force App?
Die App „GS Force“ wird auf den ersten Blick als moderne Investmentplattform beworben – mit Fokus auf Kryptowährungen, Devisenhandel und angeblich automatisierten Handelsstrategien (sog. Trading Bots). Die Betreiber werben mit hohen Gewinnen, professioneller Oberfläche und angeblicher Regulierung. Doch in der Realität handelt es sich um ein nicht lizenziertes, betrügerisches System, bei dem die eingezahlten Gelder der Anleger nicht investiert, sondern mutmaßlich direkt abgeschöpft werden.
Typische Vorgehensweise
Viele Mandanten berichten von folgendem Verlauf:
- Werbung über soziale Medien oder Messenger-Dienste
- Kontaktaufnahme durch angebliche „Berater“ oder „Finanzcoaches“
- Druck zu immer höheren Einzahlungen („Sie müssen Ihr Konto freischalten“, „Die Auszahlungsfunktion ist erst ab 10.000 € aktiv“)
- Auszahlungsversuche werden systematisch blockiert
- App und Webseite verschwinden plötzlich oder werden gesperrt
In vielen Fällen wurden auch Ausweisdokumente abgefragt – ein Risiko für Identitätsmissbrauch.
In den neuesten Fällen werden Zeichnungen neuer Aktien angeboten. Diese werden höher gezeichnet als vereinbart und es soll Geld durch die Kunden eingezahlt werden um die Lücke zu schließen.
Juristische Einordnung und Chancen für Geschädigte
Rechtsanwalt Oelschig führt aus:
„Bei der GS Force App handelt es sich aus unserer Sicht um einen klassischen Anlagebetrug, wie wir ihn aus anderen Plattformfällen bereits kennen. Wir prüfen aktuell nicht nur Rückforderungsansprüche gegen die Betreiber, sondern auch gegen involvierte Zahlungsdienstleister, Banken oder Vermittler.“
Erste Ermittlungsverfahren gegen Hintermänner der Plattform laufen bereits. Dennoch ist rasches Handeln geboten: Die Erfahrung zeigt, dass Gelder nur innerhalb kurzer Zeitfenster noch rückholbar sind – insbesondere bei Zahlungen über SEPA oder Kreditkartenunternehmen.
Unsere Unterstützung für Betroffene
Unsere Kanzlei bietet geschädigten Anlegern:
✅ Kostenfreie Ersteinschätzung
✅ Prüfung der Rückforderungschancen und Zahlungswege
✅ Geltendmachung von Schadensersatz – auch gegenüber Drittbeteiligten
✅ Strafanzeigen und Koordination mit den Ermittlungsbehörden
Jetzt aktiv werden
Wenn auch Sie betroffen sind oder Zweifel an einer Investition mit der „GS Force App“ haben, sollten Sie schnell handeln. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – diskret und unverbindlich.