Aktuelle Rechtslage bei fehlerhafter Vermögensverwaltung

RA Eser
03.11.202031 Mal gelesen
Anwalt informiert über die Rechtslage bei fehlerhafter Vermögensverwaltung, Schadensersatz möglich?

Vor dem Hintergrund des historisch niedrigen Zinsumfeldes und der, auch durch die Coronapandemie bedingten hohen Volatilität der Finanzmärkte, fragen Anleger, die Schäden durch eine fehlerhafte oder nicht anlagenkonforme Vermögensverwaltung erlitten haben, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser nach ihren Rechten und Ansprüchen.

Nach der Erfahrung von Rechtsanwalt Eser entstehen nämlich Verluste häufig aus zu riskanten Entscheidungen eines Vermögensverwalters.

In der Regel, je nach Vereinbarung, betreut hierbei der Vermögensverwalter selbstständig Vermögenswerte seiner Kunden (Schwerpunkt: Wertpapiervermögen).

Im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien trifft der Vermögensverwalter dann ohne Rücksprache mit dem Kunden Anlageentscheidungen. Der Vermögensverwalter verfügt also über eine sehr weite Dispositionsbefugnis über fremde Anlagegelder.

Er darf ohne Einholung von Weisungen im Einzelfall fortlaufend über das Vermögen des Kunden disponieren und selbständig Anlageentscheidungen treffen.

Sind jedenfalls Anlagerichtlinien vereinbart, muss er sich in deren Rahmen halten (BGHZ 137, 69, 73).

Er hat sich um eine optimale Umsetzung der durch die Richtlinien vorgegebenen Ziele zu bemühen und eine produktive Vermögensverwaltung zu betreiben.

 

Schadensersatzanspruch gegen den Vermögensverwalter?

Der Kunde steht jedoch nicht schutzlos da. Abhängig von dem Einzelfall kann dem Anleger also Schadenersatz zustehen?

Kann er beispielsweise nachweisen, dass der Vermögensverwalter die Anlagerichtlinien verletzt bzw. fehlerhaft umgesetzt hat, kann er Schadensersatzanspruch gegen den Vermögensverwalter geltend machen.

Dies gilt auch vor dem Hintergrund einer fehlerhaften Anlageberatung, denn die Beratung hat anleger- und objektgerecht zu erfolgen. Beispielsweise im Rahmen der Erstberatung, bei der Frage der Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit.

Wir prüfen eine Haftung und setzen bestehende Schadensersatzansprüche durch.

Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die damit verbundenen Kosten.

Kontaktieren Sie uns.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser betreut persönlich die vorgelegten Fälle. Herr Rechtsanwalt Eser vertritt seit nunmehr fast 15 Jahren bundesweit Anleger wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung und Prospekthaftung. Im Studiengang Finanzdienstleistungen ist er auch nebenberuflich als Lehrbeauftragter bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg tätig.