Immobilienfonds und Corona - Krise

Kapitalanlagerecht
28.03.2020225 Mal gelesen
Zwischen Mindestschadensersatz Erstattung Vertriebsgebühren und kompletter Rückabwicklung des Immobilienfonds

Nachdem der Handel Mietzahlungen einstellen will befürchten die Medien, Gewerbeimmobilienbesitzern drohe der Kollaps. Betroffen seien auch große Immobilienbetreiber, deren Performance negativ beeinträchtigt werden könne. Die unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Corona-Krise werden an den Immobilienfondsanlegern nicht spurlos vorbeigehen.

Um so inakzeptabler ist das Verhalten der Fondsbranche auch gegenüber diesen Privatanlegern, die sie ebenfalls über Jahre schon unfair mit Vertriebsentgelten belasten. Institutionellen Investoren hingegen werden diese "Gebühren" nicht berechnet oder erstattet.

Eine mögliche Konsequenz dieser Missachtung der Kundeninteressen kann die renditesteigernde Erstattung dieser Kosten sein, - der sog. Kleine Schadensersatz. Infrage kommt aber auch eine komplette Rückabwicklung eines unvorteilhaften Fondserwebs, wie die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte sie z. B. beim DWS Immoflex Vermögensmandat in Angriff genommen hat.

Immer mehr Privatanleger erkennen die Möglichkeiten und gehen mit Unterstützung ihrer Rechtsschutzversicherungen gerichtlich gegen unfaire Behandlungen durch Fondsverwaltungen vor. Informieren Sie sich gern auf unserer Kanzlei - Homepage und stellen uns Ihre Fragen. Zuwarten kostet Geld und Rendite, - Stichwort Verjährung.

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DWS Immoflex Vermögensmandat: Neue Erkenntnisse

Düsseldorf, den 28.03.2020

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555
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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet der Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und informative Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet sich die renommierte Kanzlei mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern, Privatinvestoren und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".