UniSector High Tech: Ausgabeaufschlag und weitere Vertriebsentgelte

Ausgabeaufschlag bei Investmentfonds
26.08.201969 Mal gelesen
Investmentfonds und Privatanleger: Rückforderung von Abschlussprämien und Bestandsprovisionen

Union Investment Luxembourg S. A. mit dem Fonds UniSector: High Tech gehört nun ebenfalls zu den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG), gegen die in Kürze Klage erhoben wird. Wie berichtet fordern Mandanten der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, die Herausgabe von Ausgabeaufschlägen und weiteren Vertriebsentgelten. Professionelle Investoren, wie Versicherungen und Dachfonds, werden mit solchen Kosten nicht belastet und erzielen schon deshalb ohne höhere Risiken bis zu 30 % mehr laufende Rendite. Jens Graf Rechtsanwälte sehen in dieser von fast allen Fondsverwaltungen gegenüber Privatanlegern praktizierten Ungleichbehandlung einen eklatanten Verstoß gegen das Fairnessgebot des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Daraus resultierende Schadensersatzansprüche können im inländischen Verbrauchergerichtsstand eingeklagt werden. Die Kosten dafür übernehmen Rechtsschutzversicherungen. Geltend gemacht werden können auch viele Jahre zurückliegende Forderungen, soweit sie nicht verjährt sind. Deshalb empfiehlt sich oft schnelles Handeln mit einschlägig erfahrener anwaltlicher Unterstützung. Kostenausweise für 2018 können Anhaltspunkte für die Einschätzung der Anspruchshöhe geben.

Meine Kanzlei, Anstoßgeber bei der Umsetzung der Rechte der Privatanleger, beantwortet gern Ihre Fragen.

Düsseldorf, den 26. August 2019

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de
www.vermögensrekonstruktion.de

Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet der Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet sich die renommierte Kanzlei mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern, Privatinvestoren und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".