Abschlussprämien und Bestandsprovisionen: ROBECO Luxembourg S. A.

Kapitalanlagerecht
13.06.201956 Mal gelesen
Ausgabeaufschlag und weitere Vertriebsentgelte: Rückforderung bei Investmentfonds für Privatanleger

ROBECO Luxembourg S. A., Luxemburg, mit dem Fonds Robeco QI Global Dynamic Duration DH EUR gehört nun ebenfalls bundesweit erstmals zu den Kapitalverwaltungsgesellschaften, gegen die Klagen erhoben wurden. Mandanten der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, fordern bekanntlich die Herausgabe von Ausgabeaufschlägen und weiteren Vertriebsentgelten. Professionelle Investoren, wie Versicherungen und Dachfonds, werden mit solchen Kosten nicht belastet und erzielen deshalb bis zu 30 % höhere laufende Renditen. Jens Graf Rechtsanwälte sehen in dieser von fast allen Fondsverwaltungen praktizierten Ungleichbehandlung einen eklatanten Verstoß gegen das Fairnessgebot des Kapitalanlagegesetzbuchs. Daraus resultierende Schadensersatzansprüche können Privatanleger im inländischen Verbrauchergerichtsstand einklagen. Die Kosten dafür übernehmen Rechtsschutzversicherungen. Geltend gemacht werden können auch viele Jahre zurückliegende Forderungen, soweit sie nicht verjährt sind. Deshalb empfiehlt sich oft schnelles Handeln mit versierter anwaltlicher Unterstützung. Kostenausweise für 2018 können Anhaltspunkte für die Einschätzung der Anspruchshöhe geben.

Meine Kanzlei, Anstoßgeber bei der Umsetzung der Rechte der Privatanleger, beantwortet Anfragen gern.

Düsseldorf, den 13. Juni 2019

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de
www.vermögensrekonstruktion.de

Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet der Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet sich die renommierte Kanzlei mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern, Privatinvestoren und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".