Standard Life – Widerspruch statt Kündigung

Kapitalanlagerecht
22.06.201751 Mal gelesen
Wer sich von seiner Standard Life-Versicherung trennen will, sollte statt einer Kündigung die Möglichkeit des Widerspruchs prüfen lassen.

Wer sich von seiner Standard Life-Versicherung trennen will, sollte statt einer Kündigung die Möglichkeit des Widerspruchs prüfen lassen. Der Widerspruch ist in der Regel wirtschaftlich deutlich vorteilhafter, da bei einem Rückabwicklungsanspruch die erheblichen Abschluss- und Verwaltungskosten nicht berücksichtigt werden. So beliefen sich diese beispielhaft bei einem Vertrag aus dem Jahre 2002, bei dem monatlich anfänglich 200,00 Euro in den Vertrag eingezahlt worden ist, für die ersten sechs Jahre allein auf rund 11.000,00 Euro.

Ist die seinerzeit erteilte Widerspruchsbelehrung fehlerhaft, kann der Versicherungsnehmer dem Vertrag aktuell noch widersprechen und somit grundsätzlich die Rückzahlung der eingezahlten Prämien verlangen. Gegenzurechnen ist dabei lediglich ein Betrag für den gewährten Risikoschutz. HAHN Rechtsanwälte hat bereits zahlreiche Verträge geprüft und dabei Fehler in der Widerspruchsbelehrung identifiziert.

Sofern Sie den Vertrag beenden wollen oder bereits gekündigt haben, lassen auch Sie Ihr Widerspruchsrecht kostenfrei prüfen. Bitte senden Sie uns dazu eine Kopie des Versicherungsscheins nebst des dazugehörigen Anschreibens (in dem die Widerspruchsbelehrung enthalten ist). Ansprechpartnerin in diesen Fällen ist Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann.