Ersatzfliesen oder Neuverfliesung?

Italienisches Recht
13.04.2006 1826 Mal gelesen

Es ist nicht erforderlich, das gesamte Bad neu zu verfliesen. Das gilt auch dann, wenn keine identischen neuen Fliesen am Markt mehr vorhanden sind. Ähnliche Fliesen tun es auch. So LG München NZM 2005, S. 912