Italienisches Recht

Italienisches Recht

1866 traten erstmals die einheitliche Zivil- und Handelsgesetzbücher in Kraft. Der Vorrang der Verfassung wird dadurch gewahrt, dass Gesetze und Rechtsakte mit Gesetzeskraft auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft werden. Für diese Prüfung ist ein besonderes Verfassungsorgan – der Verfassungsgerichtshof (Corte costituzionale) – ausschließlich zuständig. In Zivilrechtsstreitigkeiten bestehen zwei verschiedene Eingangsinstanzen. Der so genannte Friedensrichter und das Landgericht. Für die wirksame Vertretung des Mandanten vor Gericht ist eine gültige, in italienischer Sprache verfasste Prozessvollmacht erforderlich. Diese muss vom Mandanten selbst bzw., sofern es sich um eine Gesellschaft handelt, von deren rechtlichem Vertreter unterschrieben sein.

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