Rechnung + Mahnung der Wortakrobaten Ltd für meetmyflirt.com erhalten?

13.04.2025 212 Mal gelesen
Rechnung + Mahnung der Wortakrobaten Ltd für meetmyflirt.com erhalten? Wir helfen!

Zahlungsaufforderungen von MeetMyFlirt.com und Wortakrobaten Ltd. – Was steckt dahinter?

Betroffene, die Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Plattform MeetMyFlirt.com erhalten haben, berichten insbesondere über Forderungen der Wortakrobaten Ltd., einem Unternehmen mit Sitz in Berlin. Häufig geht es um angebliche Kosten für eine „Premium-Mitgliedschaft 12 Monate (VIP USER)“, die mit Beträgen von beispielsweise 299,88 EUR beziffert werden.

Es stellt sich jedoch eine wesentliche Frage: Sind diese Forderungen überhaupt berechtigt? Und wie sollte man reagieren?

Die Betreiber: Eine unklare Trennung zwischen Unternehmen

Die Plattform MeetMyFlirt.com scheint nicht direkt von der Wortakrobaten Ltd. betrieben zu werden, obwohl die Rechnungsstellung von dieser Firma erfolgt. Tatsächlich steht hinter dem Betrieb von MeetMyFlirt.com offenbar die Vison Communication Ltd., ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg. Diese Trennung zwischen Plattformbetreiber und Rechnungssteller kann für viele Nutzer verwirrend sein und gibt Anlass, die Rechtmäßigkeit der Forderungen zu hinterfragen.

Einsatz von Fake-Profilen nach den AGB

Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von MeetMyFlirt.com offenbart eine Besonderheit: Laut der AGB (Stand: April 2025) kommen auf der Plattform sogenannte Controllerinnen und Controller zum Einsatz. Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die im Chat unter verschiedenen Identitäten aktiv sind. Diese Fake-Profile, auch als „Scheinaccounts“ bezeichnet, führen Dialoge mit anderen Teilnehmern.

Für den Nutzer bedeutet dies, dass die Interaktionen auf der Plattform möglicherweise nicht mit echten Personen, sondern mit Angestellten der Plattform stattgefunden haben. Viele Betroffene sehen darin eine Täuschung, die Zweifel an der Seriosität der Plattform aufkommen lässt. Auch die Rechtsprechung hat sich mit derartigen Angeboten bereits umfasst. Je nach Ausgestaltung kann dies unserer Ansicht nach durchaus nicht unproblematisch sein...

Inkassoverfahren und gerichtliche Schritte sind nicht auszuschließen

Wenn Betroffene die geforderten Beträge nicht zahlen, ist es nicht unüblich, dass die Betreiber solcher Plattformen oder ihre Partnerunternehmen auf Mahnverfahren zurückgreifen. Dazu werden häufig Inkassobüros w eingeschaltet. Diese versuchen, die vermeintlichen Mitgliedsbeiträge und zusätzliche Gebühren einzutreiben. In manchen Fällen folgt nach einem erfolglosen Inkassoverfahren die Beauftragung von Rechtsanwälten, die gerichtliche Schritte androhen können oder das gerichtliche Mahnverfahren in die Wege leiten.

Betroffenen wird oft ein hoher Druck aufgebaut, der zahlreiche Verbraucher dazu verleitet, die Zahlung vorschnell zu leisten, um weiteren Ärger zu vermeiden.

Was tun, wenn Sie betroffen sind?

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, sollten Sie keinesfalls unüberlegt handeln. Besonders kritisch ist die Situation, wenn Sie sich gar nicht an eine Anmeldung auf MeetMyFlirt.com erinnern oder den Forderungen widersprechen möchten. Beachten Sie folgende Punkte:

  1. Keine vorschnelle Zahlung leisten: Prüfen Sie immer, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist.
  2. Unterlagen sichern: Sammeln Sie alle erhaltenen Mahnungen, Rechnungen sowie Belege über mögliche Abbuchungen.
  3. Professionelle Hilfe nutzen: Auch wir bieten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung des Falls per E-Mail an. Diese Möglichkeit sollten Sie nutzen, bevor Sie reagieren.

 

Erste Hilfe: Lassen Sie die Forderung rechtlich prüfen

Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zahlungsaufforderung bestehen, ist es ratsam, juristischen Rat einzuholen. Unsere Empfehlung: Kontaktieren Sie spezialisierte Anwälte und lassen Sie sich juristisch beraten. Besonders helfen kann eine kostenfreie Ersteinschätzung, bei der Sie Ihre erhaltenen Schreiben und Belege prüfen lassen können, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen.

Unterm Strich gilt: In solchen Fällen ist Vorsicht besser als Nachsicht – und eine juristische Prüfung der Sachlage kann erhebliche Kosten und unnötigen Ärger ersparen.

 

Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung per E-Mail unter:

zum kostenfreien & unverbindlichen Hilfe-Formular

 

 

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 

Stand: 13.04.2025