Appogee B.V. und Webbilling B.V. kündigen

03.04.2025 140 Aufrufe
Abbuchung oder Mahnung von der Appogee B.V. oder von Webbilling B.V. bemerkt? Hier Tipps vom Anwalt + kostenfreie Ersteinschätzung per E-Mail.

Die Online-Plattform mDates

Die Appogee B.V., ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden, betreibt die Online-Plattform mDates. Diese richtet sich laut eigener Beschreibung an Männer, die an Chats mit erfahrenen Frauen interessiert sind. Die Registrierung und das Erstellen eines Profils werden kostenfrei angeboten. 

Ihnen liegen Abbuchungen oder Mahnungen vor, aber die Forderung ist nicht berechtigt?

Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung per E-Mail. Senden Sie uns Ihre Abbuchungsbelege oder erhaltene Mahnungen: Zum Hilfe-Formular

 

Geschäftsmodell und Kosten

Obwohl die Anmeldung kostenlos ist, fallen für die Nutzung in Form von Nachrichten auf der Plattform Kosten an. Für die Kommunikation mit anderen Nutzern müssen in der Regel sogenannte "Coins" erworben werden. Diese digitale Währung wird benötigt, um grundlegende Funktionen wie das Senden von Nachrichten nutzen zu können.

Zahlungsabwicklung

Die Bezahlung auf solchen Plattformen kann typischerweise über verschiedene Zahlungsmethoden erfolgen wie Visa, MasterCard oder PayPal. Nicht selten tritt auch die Webbilling AG als Zahlungsdienstleister in Erscheinung. Bei Überprüfung von Kontoauszügen können dann Abbuchungen mit Bezeichnungen wie "Appogee" oder "Webbilling" auftauchen, die unter Umständen nicht sofort zuzuordnen sind.

Wie Sie sich gegen unberechtigte Abbuchungen wehren können

Falls Sie Lastschriften mit den genannten Bezeichnungen auf Ihrem Konto entdecken, ohne einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben, ist Folgendes zu beachten:

1. Bewahren Sie Ruhe.

2. Geben Sie Lastschriften nicht ungeprüft zurück, da dies häufig ein Inkassoverfahren nach sich ziehen kann.

3. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ist empfehlenswert, um die besten Schritte zu ermitteln. 

Wir helfen

Wir konnten bereits viele Betroffene erfolgreich gegen solche Forderungen verteidigen.

 

Als auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung per E-Mail an. Senden Sie uns Ihre Abbuchungsbelege zur Prüfung zu, damit wir Ihren Fall bewerten können. Unsere Erfahrung im Umgang mit derartigen Fällen ermöglicht es uns, effektive Strategien gegen unbegründete Forderungen zu entwickeln.

Gerne sind wir auch Ihnen behilflich.

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)