Abbuchungen der DMS GmbH auf dem Konto: Wie können Sie sich wehren?

23.01.2025 429 Mal gelesen
Abbuchungen der DMS GmbH entdeckt? Erfahren Sie hier, wie Sie nun richtig reagieren.

Lastschriften auf dem Kontoauszug

Verbraucher wenden sich an uns, weil Sie überraschend Abbuchungen der DMS GmbH auf ihren Kontoauszügen entdecken. Vielen ist das Unternehmen unbekannt – genauso wie der Grund, warum und wofür sie eigentlich bezahlen.

Sie benötigen Hilfe? Wir bieten eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung für diesen Fall per E-Mail an. Schicken Sie uns einfach Details der Abbuchungen / Lastschriften / Kreditkartenbelastungen: Zum Hilfe-Formular

 

Die Rolle der DMS GmbH als Zahlungsdienstleister

Die DMS GmbH ist in der Regel nicht der eigentliche Vertragspartner. Sie fungiert lediglich als Zahlungsabwickler für andere Unternehmen. Diese Konstellation ist Teil eines bekannten Geschäftsmodells: Nicht selten beauftragen Firmen mit zweifelhaftem Ruf, oft aus dem Ausland, externe Zahlungsdienstleister mit dem Einzug ihrer Forderungen.

 

Bekannte Anbieter

Bisher wurden besonders folgende Angebote im Zusammenhang mit DMS GmbH-Abbuchungen auffällig:

- Renditentipp24

- Lottobox49-GWS

- Glückspilot24

- DeineChance24

 

Verschleierungstaktik erschwert Rechtsdurchsetzung

Diese Konstruktion macht es Betroffenen nicht leicht, ihre Rechte durchzusetzen. Der tatsächliche Vertragspartner ist oft nur schwer zu ermitteln. Kündigungen oder Widerrufe müssen aber genau diesem gegenüber erklärt werden - nicht dem Zahlungsdienstleister.

 

Handlungsempfehlungen für Betroffene

Um sich gegen unerwünschte Abbuchungen zu wehren, sind folgende Schritte notwendig:

1. Identifizierung des eigentlichen Vertragspartners

2. Kontaktaufnahme sowohl mit DMS GmbH als auch dem Vertragspartner

3. Geltendmachung von Auskunftsrechten

4. Prüfung möglicher Kündigungs- und Anfechtungsoptionen

 

Ähnliche Praktiken sind auch von anderen Zahlungsdienstleistern wie der FinXP Limited bekannt. Ein schnelles und rechtlich fundiertes Vorgehen ist zu empfehlen – nutzen Sie gerne unsere unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall per E-Mail und schicken Sie uns einfach ein Foto / Bild / Screenshot der fraglichen Abbuchung: Zum Hilfe-Formular

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)