Forderungsausfall wegen Corona – Inkasso

S.W. Immo-Fonds 2051, in der Urlaubszeit den Mahnbescheid zugestellt?
13.08.2020257 Mal gelesen
Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

Was wenn Kunden in der Zeit der Corona Pandemie ihre Rechnungen nicht bezahlen? Professionelles anwaltschaftliches Inkasso!

Inkasso, das gerichtliche Mahnverfahren, die einstweilige Verfügung und das Klageverfahren sind allesamt Instrumente, die auch während der Zeit von Corona funktionieren. Sicherlich arbeiten immer noch die Gerichte nach dem Lockdown zeitlich verzögert. Nichtsdestotrotz können Forderungen rechtlich wirksam durchgesetzt werden. Beschränkungen gibt es durch die sogenannten Coronagesetze nicht.

Wenn Sie Kunden haben, die mit welcher Argumentation auch immer, oder weil sie sich gar nicht mehr melden, die Begleichung ihrer Rechnungen aussetzen, lohnt es sich frühzeitig Druck aufzubauen.

Schnell gerät ein Unternehmen durch hohe Außenstände selbst in Schieflage.

Eine solche Situation gilt es unbedingt zu vermeiden. Hier ist ein professionelles Forderungsmanagement sinnvoll und notwendig. Ist die Rechnung zugestellt und gegebenenfalls auch bereits eine Mahnung versendet, sollte mit dem Gang zum Anwalt nicht lange gewartet werden. Dieser klärt über die Kosten des Inkassos auf und zeigt gegebenenfalls noch bestehende Schwachstellen in der Dokumentation der Forderung.

Hiernach wird regelmäßig der Kunde nochmals außergerichtlich aufgefordert die Rechnung und die durch die Inanspruchnahme des Anwalts entstandenen Kosten zu begleichen.

Fruchtet diese Aufforderung nicht, kann per gerichtlichem Mahnbescheid oder durch Erhebung der Klage die Forderung bis zu einem Vollstreckungstitel gerichtlich festgestellt werden. Für den Fall dass Vermögensverschiebungen drohen, kann per einstweiliger Verfügung, zum Beispiel bereits gelieferte Ware, in Arrest genommen werden, sodass diese dem Gläubiger später zur Verwertung und zur Befriedigung seiner Forderung zur Verfügung steht.