ABO-Vertrag KissNoFrog.de - OVC GmbH + Inkasso durch Arvato infoscore

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
25.09.2019369 Mal gelesen
Teures Abo nach Online-Dating auf KissNoFrog.de (OVC Online Video Communications GmbH) und spätere Mahnung und Inkasso durch Arvato infoscore

Ausweislich der Homepage kissnofrog.de/.com handelt es sich angeblich um „Deutschlands größtes Live-Datingportal“. Betrieben wird die Plattform von der OVC Online Video Communications GmbH aus Hamburg. Nach einer ersten kostenlosen Registrierung lauert hier aber oftmals ein kostspieliges Abo.

 

Welche Masche steckt dahinter?

Die erstmalige Anmeldung auf der Plattform ist zunächst kostenlos (Basis-Nutzerschaft). Doch Vorsicht: Auch diese kostenlose Mitgliedschaft muss rechtzeitig gekündigt werden, da sie sich sonst in eine kostenpflichtige Premium Nutzerschaft verwandelt, ohne dass dies den Betroffenen bewusst ist. 

Oftmals erfahren die Betroffenen von der kostenpflichtigen Nutzerschaft erst per Post, wenn Sie die erste Rechnung der OVC GmbH in Händen halten.

In einem uns vorliegend Fall wurde z.B. der Abschluss eines 6-Monats Vertrages für 149,- Euro pro Abrechnungszeitraum behauptet. Zudem wurden Bankgebühren i.H.v. 18,- Euro verlangt. 

Bei Nichtzahlung binnen Frist schaltet die OVC GmbH ein Inkassounternehmen, namentlich die Arvato Infoscore ein, wodurch sich die Kosten weiter erhöhen. In dem uns vorliegend Fall waren dies nun 245,47 Euro.

Auch ist anzumerken, dass es sich um ein sich verlängerndes ABO handelt.

 

Was sollten Betroffene tun?

Wichtig ist, dass Sie die Forderung weder vorschnell begleichen, noch diese weiter ignorieren. 

Reagieren Sie schnell und lassen Sie die Forderung anwaltlich überprüfen.

Wenn Sie die Forderung einfach ignorieren drohen weitere Inkasso-Gebühren und sogar gerichtliche Schritte, die mit weiteren Kosten verbunden sind. 

Ihnen sollte zudem bewusst sein, dass die OVG GmbH weiterhin das Bestehen eines Abo-Vertrages behauptet und Ihnen für weitere Nutzungszeiträume neue Rechnungen stellen wird, da sich das Abo ausweislich der AGB immer wieder weiter verlängern wird. Genau an dieser Stelle liegt auch der Knackpunkt dieser Verträge: es stellt sich nicht selten heraus, dass eine Kündigung im Nachhinein doch nicht anerkannt wird und so eine weitere Vertragslaufzeit berechnet wird.

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Vertrages oder einer erhaltenen Rechnung bzw. Mahnung vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Abos verteidigen.

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

E-Mail: kontakt@e-commerce-kanzlei.de 

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe

 

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)