LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Barclays Bank PLC

01.03.2018 102 Mal gelesen
Negativer Schufa Eintrag: Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung war nötig, außergerichtliche Einigung mit der Barclays Bank PLC war nicht möglich.

Das Landgericht Hamburg hat gegen die Barclays Bank PLC eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Entscheidung erging nach einer mündlichen Verhandlung am 16.02.2018 über den Antrag der Kanzlei AdvoAdvice mbB.

Hintergrund der gerichtlich geführten Auseinandersetzung der durch AdvoAdvice vertretenen Mandantin war ein Negativeintrag der Barclays Bank PLC, welchen diese aufgrund eines Kreditkartenvertrages lanciert hatte.

Die durch AdvoAdvice vertretene Antragstellerin wandte vor Gericht ein, keine Schreiben erhalten und auch selbst den Kreditkartenvertrag widerrufen zu haben.

Außergerichtlich konnte keine Einigung mit der Barclays Bank PLC erzielt werden, daraufhin wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nötig.

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg

Nachdem die Barclays Bank PLC den Negativeintrag bereits vor Durchführung der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg widerrufen hatte, wurde der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung teilweise für erledigt erklärt.

Die Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg fand trotzdem statt, da die Barclays Bank als Antragsgegnerin sich weigerte, eine Unterlassungserklärung für die Zukunft strafbewehrt abzugeben.

Das Gericht entschied zu Gunsten der durch AdvoAdvice vertretenen Antragstellerin, dass die Barclays Bank in Zukunft erneute Einträge zu unterlassen hat.

Die vom Gericht erlassene Entscheidung wird der Gegenseite zugestellt. Zudem wird geprüft, ob hier ein Schadensersatzanspruch gegen die eintragende Bank zunächst außergerichtlich und dann ggf. auch gerichtlich geltend gemacht werden kann.

Bewertung und Handlungsempfehlung

Kunden von Banken und Sparkassen, die einen negativen Schufa Eintrag bei sich vorfinden, der durch die Bank oder Sparkasse veranlasst wurde, sollten Rechtsrat bei einem Experten im Bereich des Datenschutzrechts einholen.

Die Kanzlei AdvoAdvice ist seit Jahren auf diesem Gebiet Datenschutzrecht tätig und konnte bereits zahlreichen Betroffenen bei der Löschung bzw. dem Widerruf von Einträgen aus dem Datenbestand verschiedener Auskunfteien helfen.