Barclays Bank widerruft Negativeintrag nach Antrag auf einstweilige Verfügung

Widerruf des Eintrags noch vor mündlicher Verhandlung
19.02.201837 Mal gelesen
Hilfe durch die Schufa Recht Experten AdvoAdvice Rechtsanwälte: schnelles und konsequentes Handeln zahlt sich aus - Betroffene eines Negativeintrages, obwohl sie selbst bereits das Vertragsverhältnis mit der Barclays Bank PLC widerrufen hatte und sucht Hilfe.

Die Barclays Bank PLC hat nach einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Hamburg durch die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB einen Schufa-Negativeintrag widerrufen.

Daten aus Kreditkartenvertrag eingemeldet

Konkret hatte sich bei den Rechtsanwälten der Kanzlei AdvoAdvice eine Kundin der Barclays Bank aus Marburg gemeldet. Sie ist Betroffene eines Negativeintrages, obwohl sie selbst bereits das Vertragsverhältnis mit der Barclays Bank PLC widerrufen hatte und sucht Hilfe.

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Ein außergerichtliches Anschreiben an die Schufa Holding AG und die Barclays Bank PLC war erfolglos geblieben, wurde zeitnah durch die Kanzlei AdvoAdvice ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Landgericht Hamburg eingereicht.

Das Gericht wollte über diesen Antrag nicht sofort entscheiden und beraumte eine mündliche Verhandlung über den Antrag auf den 16.02.2018 an.

Widerruf des Eintrags noch vor mündlicher Verhandlung

Noch vor der Verhandlung meldete sich die Barclays über eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei und ließ beim Landgericht Hamburg vortragen, dass der Eintrag durch die Barclays Bank bei der Schufa Holding AG ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufen worden sei. Der Rechtsstreit habe sich aufgrund mangelnder Eilbedürftigkeit erledigt, so die Ausführungen der Bankvertreter.

Eine Prüfung bei der betroffenen Mandantin ergab, dass der Eintrag zwischenzeitlich durch die Barclays widerrufen und im Datenbestand der Schufa Holding AG somit gelöscht worden war.

Prozess nur teilweise für erledigt erklärt

Der Prozess vor dem Landgericht Hamburg wurde daraufhin teilweise für erledigt erklärt, verbunden mit dem Antrag, der Barclays Bank als Antragsgegnerin die Kosten der Erledigung aufzuerlegen.

Die Barclays Bank hatte sich nicht rechtsverbindlich zu einer Unterlassung von Negativeinträgen in der Zukunft verpflichtet, wie in der Antragsschrift ebenfalls gefordert war, wurde der Rechtsstreit nicht insgesamt für erledigt erklärt. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg wurde daher bisher nicht aufgehoben.

Schnelles und konsequentes Handeln zahlt sich aus

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der hier für die betroffene Antragstellerin beim Landgericht Hamburg tätig war kommentiert: "Das Vorgehen zeigt erneut, dass sich ein schnelles und konsequentes Handeln tatsächlich auszahlt. Die Gegenseite, die hier zunächst außergerichtlich nicht reagiert hatte, wurde durch das Mittel des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu schnellem Handeln gezwungen, da der Gerichtstermin kurzfristig anberaumt wurde und vorher eine Reaktion hierauf notwendig war. Betroffenen Bankkunden ist daher zu raten, bei negativen Schufa-Eintragen durch Kreditinstitute oder auch Inkassounternehmen schnell zu handeln und sich unverzüglich Rechtsrat von einem Experten im Bereich von Schufa- und Datenschutzrecht zu holen."