weisse-liste.de geht online - muss ein Zahnarzt jede Kritik hinnehmen?

weisse-liste.de geht online - muss ein Zahnarzt jede Kritik hinnehmen?
24.02.20121019 Mal gelesen
Nach langer Vorbereitungszeit startet nun das Zahnarzt-Bewertungsportal unter weisse-liste.de. Bei diesem Gemeinschaftsprojekt verschiedener gesetzlicher Krankenkassen können Patienten ab sofort Ihren Zahnarzt im Internet bewerten.

Dabei können sämtliche etwa 55.000 in Deutschland niedergelassenen Zahnärzte von Ihren Patienten bewertet werden. Die Patienten müssen sich auf dem Portal registrieren und können im Anschluss danach Ihren Zahnarzt und die bei diesem stattgefundene Behandlung nach verschiedenen Kriterien bewerten. Insgesamt sind etwa 40 Fragen zu beantworten. Das Bewertungssystem ist nunmehr auch für Bewertungen von Zahnärzten frei geschaltet, nachdem dies bislang nur für Haus- und Fachärzte der Fall war.

Die Betreiber des Portals versichern, dass Diskriminierungen und übliche Nachreden ausgeschlossen sein sollen. Ausdrücklich erklären die Betreiber, dass ein digitaler Pranger unerwünscht ist.

Allerdings liegt auf der Hand, dass der ein oder andere Zahnarzt mit den für seine Leistungen abgegebenen Bewertungen nicht zufrieden ist und diese nicht hinnehmen will. Was kann ein Zahnarzt in rechtlicher Hinsicht gegen unberechtigte Bewertungen, unwahre Behauptungen oder gar übliche Nachreden tun?

Seitens der Portalbetreiber wird zunächst darauf verwiesen, dass der jeweilige Arzt auf eine Bewertung reagieren und diese kommentieren darf. Aus unserer Sicht wird dies im Regelfall allerdings häufig nicht praktikabel sein. Der jeweilige Zahnarzt ist an seine ärztliche Schweigepflicht gebunden. Um auf eine Kritik angemessen und sachlich zu reagieren, müssen aber in einer solchen Reaktion häufig Informationen aus der Patientenakte oder dem Behandlungsgespräch einfließen, was aber in der Regel gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen würde.

Zahnärzte sind aber nicht rechtlos gestellt und können sich gegen Beleidigungen, Verleumdungen, unwahre Tatsachenbehauptungen oder üble Nachrede im Rahmen des Bewertungsportals wehren. Derartiges stellt in der Regel eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Zahnarzt dar und dieser kann nach Wahl sowohl gegen das Portal als auch den jeweiligen Einsteller der Bewertung rechtlich vorgehen. Unzulässige Bewertungen müssen vom Zahnarzt also nicht einfach so hingenommen werden, zumal diese in aller Regel auch schlichtweg geschäftsschädigend sind.

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