Elterliche Sorge

Elterliche Sorge

Das elterliche Sorgerecht regelt die gemeinsame Personen- und Vermögenssorge des gemeinsamen Kindes. Dabei steht das Kindeswohl im Vordergrund. Grundsätzlich haben die Eltern wesentliche Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Hiervon macht das Gesetz zahlreiche Ausnahmen. Auch nach einer Trennung / Scheidung verbleibt das Sorgerecht grundsätzlich bei beiden Elternteilen. Dies kann aber unter Umständen geändert werden, indem einer von beiden das alleinige Sorgerecht beantragt. Das Sorgerecht findet auch bei nicht ehelichen Paaren Anwendung.

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